Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Mitarbeiterzahlen:
Es ist das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren (ab 1.1.2018) Beschäftigten im auftragsrelevanten Bereich (Busse) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegliedert in technische Fachkräfte und kaufmännische. Fachkräfte und Gesamtzahl anzugeben vorzulegen.
Der Mitarbeiterbestand wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
2 Punkte = > 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und > 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
1 Punkt = 500 bis 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und 50 bis 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
0 Punkte = < 500 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und/oder < 50 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
2.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016)
Die Bewerber müssen Referenzen über vergleichbare Projekte benennen. Es müssen mindestens drei und maximal neun Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über die Lieferung von mindestens 10 Hybridbussen (mit der vom Bewerber im Verhandlungsverfahren angebotenen Antriebstechnik; mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90 %) je Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016) benannt werden.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts,
— Anzahl der gelieferten Hybridbusse,
— Verfügbarkeit der Fahrzeuge (Auf Verlangen ist ein aussagekräftiger Nachweis über die Verfügbarkeit vorzulegen),
— Leistungszeitraum,
— Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend).
Der Referenzen werden bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
— 0 Punkte = 3 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen,
— 1 Punkt = 4 bis 5 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
— 2 Punkte = 6 bis 7 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
— 3 Punkte = 8 bis 9 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
2.3. Anzahl der im EWR ausgelieferten Fahrzeuge:
Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Linienbussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 500 pro Geschäftsjahr betragen.
Der Anzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
— 1 Punkt = Durchschnittlich 500 bis 1000 Fahrzeuge,
— 2 Punkte = Durchschnittlich 1001 bis 2000 Fahrzeuge,
— 3 Punkte = Durchschnittlich > 2000 Fahrzeuge.
2.4. Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001:
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.5. Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001:
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.6. Angabe einer elektronischen Ersatzteilplattform:
Angabe über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall zur Identifikation und zum Bezug der Ersatzteile in deutscher Sprache für die zu liefernden Fahrzeuge (E-Commerce).
2.7. Angabe eines Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung:
Angabe eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung (mit Namen, Abteilung und Telefonnummer).
2.8. Angabe einer elektronischen Serviceplattform:
Angaben über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform des Auftraggebers im Auftragsfall, über die Wartungs-, Service- und Reparaturinformationen (Instandhaltungsinformationen) in deutscher Sprache zugänglich sind.
2.9. Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift:
Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
— bei allen Kundenkorrespondenzen,
— bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen,
— und bei Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie bei Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern gegenüber den Kunden in Deutschland verwendet wird.