Kurze Beschreibung
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung beinhaltet Arbeiten zum Einbau von Stahlblechtüren inkl. Nebenleistungen und besondere Leistungen, im vorbeschriebenen Objekt.
Die Leistungserbringung erfolgt nicht kontinuierlich, sondern entsprechend der Baufortschritte in den 2 Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung des Hochhauses und des Hörsaals 1. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Sanierungsarbeiten im Flachbau (BT2) mit 3 kleineren Hörsälen, Bibliotheken, den Seminarräumen, Sanitärbereichen und den Büros auf der Gebäudeost- und Südseite.
Die UzK beabsichtigt jeweils den nicht im Bau befindlichen Bauabschnitt während der Baumaßnahme zu nutzen.
Innerhalb des geplanten Zeitraums für die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahmen (alle Gewerke) zwischen Ende 2019 bis Ende 2021, sind die Arbeiten zu den Stahlblechtüren, nach Abstimmung mittels Feinterminplan, für den 1.Bauabschnitt (1. BA) fertigzustellen.
Für den 2.Bauabschnitt (2. BA) sind die Arbeiten im geplanten Zeitraum bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme (alle Gewerke) zwischen Mitte 2022 bis Ende 2023, zu erbringen.
Die Ausführung der Arbeiten zu Stahlblechtüren am BT1 (1. und 2. BA) erfolgt daher zeitlich versetzt und nicht unmittelbar im Anschluss nacheinander.
Zum Zeitpunkt der Ausführung ist davon auszugehen, dass sich weitere Gewerke auf der Baustelle befinden.
Zu Beginn der Baumaßnahme werden die Fassaden der Bauabschnitte 1 und 2 bauabschnittsweise, Bauseitig eingerüstet. Bauseitig wird ein Gerüstaufzug (max. 1500kg) zur Verfügung gestellt.
Das beiliegende Logistikkonzept ist zu beachten.
Die Leistungen zum Einbau von Stahlblechtüren umfassen im Wesentlichen:
— Baustelleinrichtung mit allen notwendigen Gerätschaften etc,
— Herstellen von Schutzabdeckungen,
— Einbau von Stahlblech Aussentüren inkl. Nebenleistungen,
— Einbau von Stahlblech Innentüren inkl. Nebenleistungen,
Bei Ausführung der Arbeiten ist zu beachten, dass das Gebäude unter Demalschutz steht.
Der Außenbereich (Grüngürtel) ist Landschaftsschutzgebiet. Schäden an Natur und Umwelt jeglicher Art sind strafbar. Alle Maßnahmen und Eingriffe bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Aufgrund der erschwerten Anlieferbedingungen und der Anforderungen des Landschaftsschutzes ist die beigefügte Fotodokumentation zu beachten und eine Besichtigung der Örtlichkeit dringend zu empfehlen. Die erschwerte Anlieferung wird nicht gesondert vergütet.