Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: V_003_755877_09_Doppel- und Hohlraumboden
V_003_755877_09
Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Doppel- und Hohlraumboden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Zwischenböden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 27.9.2021; Leistungsende 8.2.2022
— Beschreibung der Beschaffung:
—— ca....”
Beschreibung der Beschaffung
— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 27.9.2021; Leistungsende 8.2.2022
— Beschreibung der Beschaffung:
—— ca. 1.200 m Hohlraumböden mit selbstnivellierendem Calciumsulfatfließestrich,
—— ca. 120 m Trockenhohlraumböden,
—— ca. 560 m Doppelböden,
—— ca. 25 m Vinylbelag,
—— ca. 540 m Teppichfliesenbelag,
—— ca. 50 St. Porenbetonaufkantungen unter Türöffnungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2022-02-08 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-07
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-07
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
URL: https://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 042-103998 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung Einkauf und Gerätewirtschaft C2 — Vergabestelle Bau”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 279629.51 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 27.9.2021;
Leistungsende 8.2.2022
Beschreibung der Beschaffung:
— ca. 1 200 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 27.9.2021;
Leistungsende 8.2.2022
Beschreibung der Beschaffung:
— ca. 1 200 m Hohlraumböden mit selbstnivellierendem Calciumsulfatfließestrich
— ca. 120 m Trockenhohlraumböden
— ca. 560 m Doppelböden
— ca. 25 m Vinylbelag
— ca. 540 m Teppichfliesenbelag
— ca. 50 St. Porenbetonaufkantungen unter Türöffnungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 042-103998
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: V_003_755877_09_Doppel- und Hohlraumboden
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HG Fussbodensysteme GmbH
Postanschrift: Im Gewerbegebiet 4a
Postort: Heinrichsthal
Postleitzahl: 63871
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6020970949📞
E-Mail: steffen.hein@hg-fussbodensysteme.de📧
Fax: +49 6020970969 📠
Region: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 279629.51 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 084-213654 (2021-04-26)