Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE_19.5_Steinrestaurierung
2021/21040/19.5
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“— Titel 1 – allgemeine Arbeiten,
— Titel 2 – Steinrestaurierung innen,
— Titel 3 – Rekonstruktion Türgewände,
— Titel 4 – Restaurierung Standerker.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Farben und Wandbekleidungen📦
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankenberg/Sa.
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“— Restaurierung 5 spätgotischer Türgewände,
— anspruchsvolle Restaurierung von 4 spätgotischen Türgewänden,
— Rekonstruktion und Einbau von 2 spätgotischen...”
Beschreibung der Beschaffung
— Restaurierung 5 spätgotischer Türgewände,
— anspruchsvolle Restaurierung von 4 spätgotischen Türgewänden,
— Rekonstruktion und Einbau von 2 spätgotischen Vorhangbogenfenstern mit komplizierter Geometrie und Einbausituation.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“§6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
§6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“§6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A Die Ausführung der Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“§6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): In Stufe 2
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-04 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Kriterien Restaurator – vergleichbare Referenzobjekte zur steinrestauratorischen Bearbeitung von skulpierten Architekturteilen oder Steinbildwerken des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Kriterien Restaurator – vergleichbare Referenzobjekte zur steinrestauratorischen Bearbeitung von skulpierten Architekturteilen oder Steinbildwerken des 15./16. Jh. – 2 Objekte,
— Kriterien Steinmetz – vergleichbare Referenzobjekte zur Rekonstruktion und Einbau von Architekturteilen mit komplizierter Geometrie und Gestaltung des 15./16. Jh. – 2 Objekte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Bewertungsmatrix.
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Bewertungsmatrix.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 093-221200
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-19
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 129-341280 (2021-07-02)