Die aufgeführten Rohbauarbeiten finden im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge statt. Die im LV enthaltenen Positionen enthalten die nachfolgenden Leistungen. - Abbruch Bodenplatten 28 m³ - Putz abschlagen 638 m² - Abbruch Bestandstüren 39 Stk. - Abbruch Trennwände/ Innenwänden verputzt 460 m² - Türöffnung/-sturz herstellen nach Angabe Statik - Herstellung neuer Bodenplatten ca. 116 m² - Herstellung Stahlbetonfundament inkl. Aushub für Außentreppenanlagen 41 m³ - Herstellung Stahlbetonwandscheibe im Außenbereich 66 m² - Herstellung Stahlbetonrahmen (Stützen, Überzug) in Bestandswand - Herstellung neuer Innenwände aus KS-Mauerwerk 24 m² - Ausmauerung von Bestandsöffnungen - Mauerwerkskrone umlaufend sanieren inkl. Herstellung Ringbalken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: 2010/1/6/21/781
Kurze Beschreibung:
Die aufgeführten Rohbauarbeiten finden im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge statt.
Die im LV enthaltenen Positionen enthalten die nachfolgenden Leistungen.
- Abbruch Bodenplatten 28 m³
- Putz abschlagen 638 m²
- Abbruch Bestandstüren 39 Stk.
- Abbruch Trennwände/ Innenwänden verputzt 460 m²
- Türöffnung/-sturz herstellen nach Angabe Statik
- Herstellung neuer Bodenplatten ca. 116 m²
- Herstellung Stahlbetonfundament inkl. Aushub für Außentreppenanlagen 41 m³
- Herstellung Stahlbetonwandscheibe im Außenbereich 66 m²
- Herstellung Stahlbetonrahmen (Stützen, Überzug) in Bestandswand
- Herstellung neuer Innenwände aus KS-Mauerwerk 24 m²
- Ausmauerung von Bestandsöffnungen
- Mauerwerkskrone umlaufend sanieren inkl. Herstellung Ringbalken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Telefon: +49 3733-831-1934📞
E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de📧
Fax: +49 3733-831-85-1934 📠
Internetadresse: www.erzgebirgskreis.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 156-410790 (2021-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-03 📅
Name: UNIVERSAL-PUTZ GmbH
Postanschrift: Lungwitzer Straße 82
Postort: St. Egidien
Postleitzahl: 09356
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: uni-putz@t-online.de📧
Land: Zwickau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).