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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt einen Vertrag für die Durchführung von Cardiac Safety Dienstleistungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt einen Vertrag für die Durchführung von Cardiac Safety Dienstleistungen und die Zurverfügungstellung von elektronischen Patiententagebüchern für die IIT Studie „CHERUB“ aus.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der etwaig ausstehenden Finanzierung der Meilensteinerreichung innerhalb des Projekts.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Bereitstellung von elektronischen Tagebüchern und Elektrokardiogrammen (EKG) im Rahmen von klinischen Studien.
“Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 500 000 EUR (netto) in jedem der letzten 3...”
Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 500 000 EUR (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Referenzen der letzten 10 Geschäftsjahre: Nachzuweisen sind Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen der letzten 10 Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Referenzen der letzten 10 Geschäftsjahre: Nachzuweisen sind Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen der letzten 10 Geschäftsjahre (2010-2020).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Bereitstellung von elektronischen Tagebüchern und Elektrokardiogrammen (EKG) im Rahmen von klinischen Studien.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 2: a) Gefordert sind mind. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
b) Jede der 3 Referenzen muss mind. 50 Teilnehmer*innen in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 2: a) Gefordert sind mind. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
b) Jede der 3 Referenzen muss mind. 50 Teilnehmer*innen in randomisierten Studien während der gesamten Studienlaufzeit beinhalten.
c) Jede der 3 Referenzen muss eine Studienlaufzeit von mind. einem Jahr aufweisen.
d) Eine der 3 Referenzen muss die Bereitstellung von Clinical Supply (z. B. EKG und elektronische Tagebücher) für eine Studie nach AMG sein, die multizentrisch, doppelblind, randomisiert & placebokontrolliert konzipiert war.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
“Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung...”
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2021/S 020-045890 (2021-01-25)
Ergänzende Angaben (2021-02-24)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 020-045890
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-02-25 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-03-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-02-25 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-03-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-03-12 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-03-19 📅
Quelle: OJS 2021/S 041-103395 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt einen Vertrag für die Durchführung von Cardiac Safety Dienstleistungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt einen Vertrag für die Durchführung von Cardiac Safety Dienstleistungen und die Zurverfügungstellung von elektronischen Patiententagebüchern für die IIT Studie „CHERUB “aus.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der etwaig ausstehenden Finanzierung der Meilensteinerreichung innerhalb des Projekts.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 020-045890
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: AL 6/21
Titel: Vendor technologischer Support IIT Studie „CHERUB“
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ert
Postanschrift: Sieboldstrasse 3
Postort: Estenfeld
Postleitzahl: 97230
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Würzburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 058-147159 (2021-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vendor technologischer Support IIT Studie "CHERUB"
AL 6/21
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 058-147159
Auftragsvergabe
Titel: Vendor technologischer Support IIT Studie "CHERUB"
Name und Anschrift des Auftragnehmers
E-Mail: wolfgang.pohl@ert.com📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 108-306106 (2022-06-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 043-126690 (2023-02-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 199-624017 (2023-10-11)