Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung, dass der Bieter über Erfahrungen mit der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen entsprechend dem Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern verfügt
Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte, an deren Erstellung der Bieter mitgewirkt hat. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept folgende Angaben zu machen.
1. Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 2. Angabe des Leistungszeitraumes
- 3. Angabe des Rechnungswertes/Auftragswertes zum vorgenannten Leistungszeitraum
- 4. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 5. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn der Bieter nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Firmensitz hat.
- Eigenerklärung, dass der Bieter seit März 2017 mindestens in 3 Jahren einmal jährlich Veranstalter*in oder (stellvertretende*r) Veranstaltungsleiter*in für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern gewesen ist.
Erklärung Referenzzeitraum
Die Vorgabe des § 46 Absatz 3 Nummer 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) besagt, dass Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verlangt werden dürfen. Aufgrund der seit März 2020 bestehende Pandemie und den damit verbundenen Ausfall von Großveranstaltungen, wurde der oben genannten Referenzzeitraum von 3 Jahren entsprechend erweitert.
Nachweis durch konkrete Nennung der Veranstaltungen. Es sind zu jeder Veranstaltung folgende Angaben zu machen:
- - 1. Wenn Bieter Veranstaltungsleiter war, dann Name und Adresse des Drittveranstalters sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- - 2. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- - 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn der Bieter nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Firmensitz hat.
- Nachweis eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 77200 für Sicherheitsdienstleistungen. Sofern der Bieter nicht nach dieser Norm zertifiziert ist, muss er den schriftlichen Nachweis gegebenenfalls durch ein Fremdgutachten erbringen, dass er den Anforderungen dieser Norm entspricht. Geeignete Nachweise in deutscher Sprache sind dann vom Bieter auf eigene Kosten beizubringen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter über Kenntnisse der bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren von Versammlungsstätten nach BauO NW in Verbindung mit Teil 1 der SBauVO NW oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern sowie die Abgrenzung zu baurechtlich nicht-genehmigungspflichtigen Veranstaltungen
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte des Bieters über sehr gute Kenntnisse in der Anwendung der MS Office Standardprogramme (Word, Excel und Powerpoint) beziehungsweise kompatible Programme sowie des zur graphischen Planung einer Großveranstaltung notwendigen EDV-Programms CAD oder vergleichbarer Zeichenprogramme, die zur Erstellung von graphischen Planungsunterlagen und Präsentationen geeignet sind. Die von dem Bieter genutzten Programme sind in der Eigenerklärung aufzulisten.
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte des Bieters über gute Ortskenntnisse der Kölner Innenstadt verfügen
- Aufgabe von Leitungskräften können unter den Voraussetzungen der Anlage 1 "Information" gebündelt werden. Wenn der Bieter hiervon Gebrauch machen sollte, hat er die beigefügte Anlage 8 auszufüllen und beizufügen.
- Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten drei Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 (Gewerbeordnung) GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einem Stellvertreter nach § 45 GewO geführt worden ist.
- Alle qualifizierten Ordnungskräfte des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch eine Ordnungsbehörde (zum Beispiel Stadt Köln) erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeiter und eingesetzter Führungskraft vorzulegen.
- Elektronische Zurverfügungstellung von Personallisten, getrennt nach Auftragnehmer*in und allen seinen Nachunternehmer*innen bis mindestens 30.11 eines jeden Jahres oder den letzten davorliegenden Arbeitstag (Montag - Freitag). Die Vorlage (Vordruck aus Anlage 9) der Auftraggeberin ist zu verwenden. Die entsprechende Datei wird nach Zuschlag in digitaler Form nachgereicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Kopien aller Wächtergenehmigungen und gegebenenfalls aller Aufenthaltstitel einzusehen.
- Grundlage für die Übermittlung der Daten ist eine Zustimmung jeder einzelnen Kraft die entsprechend dem Vordruck in Anlage 10 zu dokumentieren und bei dem*der Auftragnehmer*in zu verwahren ist. Der Vordruck muss bei erneutem Einsatz im selben Kalenderjahr nur einmal ausgefüllt und unterschrieben werden, soweit die Zustimmung nicht zwischenzeitlich widerrufen wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, die oben genannten Zustimmungen anzufordern oder einzusehen
- Darüber hinaus hat jedes Unternehmen eine Garantieerklärung (Anlage 11 ) gegenüber der Stadt Köln darüber abzugeben, dass alle in der Liste aufgeführten Personen ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
- Detaillierte Kalkulation (Aufschlüsselung) der angebotenen Stundenverrechnungssätze (siehe auch Anlage 1 "Information über die zu vergebende Leistung"" Punkt 4.2 "Eigenes Personal- auch bei Beteiligung eines Nachunternehmers")
Nachweise Feuerwerker (vgl. Anlage 7)
- Erlaubnis nach § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), inklusive Umgang, Verkehr und Verbringen von Großfeuerwerk
- behördlicher Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), inklusive Umgang, Verkehr und Verbringen von Großfeuerwerk
- Nachweis, dass der Bieter eine ausreichende Lagerfläche für das abzutransportierende Feuerwerk (Klasse 4) zur Verfügung hat
- Gültiger Gefahrgutführerschein gem. den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) inklusive Gefahrgutklasse 1
- Eigenerklärung, dass die Unterweisung der Beteiligten gemäß Punkt 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) erfolgt
- Ausführliches Planungskonzept, aus dem die Steuerung und die Struktur des Einsatzes ersichtlich sind, und das folgende Themenbereiche darstellt:
- a)Umfang und Struktur der eigenen Einsatzleitung
- b)Bildung von räumlich abgegrenzten Einsatzabschnitten für die von dem Bieter zu leistenden Gewerke auf Grundlage der aus der Anlage 1 Information beschriebenen Ausgangssituation ersichtlichen Umfangs
- c)Detaillierte Definition der Zuständigkeiten des Bieters, aller Sub-Unternehmerinnen und Sub-Unternehmer sowie der von dortiger Seite tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eigenerklärung, dass der Bieter zum Auftragsbeginn über eine Haftpflichtversicherung beziehungsweise Deckungszusage mit folgenden Deckungen verfügt:
für Personenschäden und Dachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 Euro