Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Personelle Kapazitäten,
— Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam.
Mindestanforderungen:
— Mindestens 3 festangestellte Architekten und/oder Ingenieure einschließlich Büroinhaber im Bereich „Flächenplanung“ in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Flächenplanung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Bachelor / Master / Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen jeweils mit Vertiefung im Bereich Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Geogr. (oder vergleichbar) der Fachrichtung Geographie,
— Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Flächenplanung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Bachelor / Master / Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen jeweils mit Vertiefung im Bereich Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Geogr. (oder vergleichbar) der Fachrichtung Geographie
— Der Landschaftsplaner muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Landschaftsplanung verfügen.
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen der Flächenplanung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Die Referenzen müssen den 2 Referenzkategorien zugeordnet werden:
— Referenzkategorie A: Flächennutzungsplan,
— Referenzkategorie B: Landschaftsplan.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
— Referenzkategorie A: Mindestens zwei Referenzprojekte zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit einem Planungsgebiet von mindestens 10.000 Hektar Fläche, bei dem die Lph. 1-3 vollständig im Leistungszeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht wurden und die Leistungen der Flächennutzungsplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind,
— Referenzkategorie B: Mindestens 2 Referenzprojekte zur Aufstellung eines Landschaftsplans mit einem Planungsgebiet von mindestens 10 000 Hektar Fläche, bei dem die Lph. 1-4 vollständig im Leistungszeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht wurden und die Leistungen der Landschaftsplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind,
— Bei mindestens einer Referenz wurde ein Geografisches Informationssystem eingesetzt.
Referenzprojekte, welche nachfolgende Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
— Für alle Referenzprojekte sind die Leistungen der Flächenplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen,
— Für jedes Referenzprojekt der Referenzkategorie A müssen die Leistungsphasen 1-3 vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein,
— Für jedes Referenzprojekt der Referenzkategorie B müssen die Leistungsphasen 1-4 vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein.
Anforderungen an die Referenzkategorien:
— Es müssen je Referenzkategorie A und B jeweils mindestens zwei Referenzprojekte vorgelegt werden,
— Es werden maximal 3 Referenzprojekte je Referenzkategorie A und B gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen,
— Referenzprojekte, die sowohl die Bedingungen der Kategorie A als auch der Kategorie B erfüllen, können in Kategorie A und in Kategorie B gewertet werden.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bewerbers bearbeitet worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
— In Referenzkategorie A können je Referenzprojekt max. 50 Punkte und insgesamt für 3 Referenzprojekte max. 150 Punkte erreicht werden,
— In Referenzkategorie B können je Referenzprojekt max. 35 Punkte und insgesamt für 3 Referenzprojekte max. 105 Punkte erreicht werden,
— Insgesamt können in Stufe 1, dem Teilnahmewettbewerb max. 255 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 (Anlage A7) entnommen werden.