Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Fledermäuse vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfeldern haben:
— Kartierung von Fledermäusen,
— Monitoring von Fledermäusen,
— Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Fledermäuse.
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über folgenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Kartierung Fledermäusen und/oder Monitoring von Feldermäusen und/oder Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Fledermäuse,
b) Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten.
Die Eignung zu 1. ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 2. für jede Person mittels der Anlage 11 darzulegen. Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht möglich ist, hat er die Gründe nachvollziehbar und ausführlich im Angebotsanschreiben darzulegen.