Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Vorbereitung der Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild für die 22 Fledermausarten erstellt, sowie für 15 Arten zusätzliche Stichprobenflächen für das vom Bund vorgegebene Monitoring identifiziert. Das Monitoring ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: LfU_13_01/2021
Kurze Beschreibung:
“Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission...”
Kurze Beschreibung
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Vorbereitung der Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild für die 22 Fledermausarten erstellt, sowie für 15 Arten zusätzliche Stichprobenflächen für das vom Bund vorgegebene Monitoring identifiziert. Das Monitoring ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
“Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2021/S 025-060265 (2021-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge