Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH die Kapazitätserweiterung der Haltestelle Mannheim-Hauptbahnhof. Dabei soll die Haltestelle um einen vierten Bahnsteig erweitert werden.
Unmittelbar vor dem Knotenpunkt Bismarckstraße/Kaiserring befindet sich eine unterirdische Fußgängerpassage (Borelly-Grotte), welche die Gleistrasse und den Kaiserring unterquert.
Da zukünftig vier Gleise innerhalb des Knotenpunkts die Bismarckstraße queren sollen, ist eine bautechnische Anpassung des Knotenpunktes erforderlich und daraus resultieren sich neue Lastansätze für die „Borelly-Grotte“.
Im Zuge der Machbarkeitsüberprüfung fand eine Nachrechnung des Bauwerks statt.
Die ersten Ergebnisse der Nachrechnung haben ergeben, dass eine ausreichende Tragfähigkeit für das Brückenbauwerk nicht nachgewiesen werden konnte.
Aus diesem Grund wird die Verfüllung der Kaiserring-Passage mit geeignetem Material ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verfüllung Kaiserring-Passage („Borelly-Grotte“)
115-21-EK7
Produkte/Dienstleistungen: Aufschüttungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH die Kapazitätserweiterung der Haltestelle...”
Kurze Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH die Kapazitätserweiterung der Haltestelle Mannheim-Hauptbahnhof. Dabei soll die Haltestelle um einen vierten Bahnsteig erweitert werden.
Unmittelbar vor dem Knotenpunkt Bismarckstraße/Kaiserring befindet sich eine unterirdische Fußgängerpassage (Borelly-Grotte), welche die Gleistrasse und den Kaiserring unterquert.
Da zukünftig vier Gleise innerhalb des Knotenpunkts die Bismarckstraße queren sollen, ist eine bautechnische Anpassung des Knotenpunktes erforderlich und daraus resultieren sich neue Lastansätze für die „Borelly-Grotte“.
Im Zuge der Machbarkeitsüberprüfung fand eine Nachrechnung des Bauwerks statt.
Die ersten Ergebnisse der Nachrechnung haben ergeben, dass eine ausreichende Tragfähigkeit für das Brückenbauwerk nicht nachgewiesen werden konnte.
Aus diesem Grund wird die Verfüllung der Kaiserring-Passage mit geeignetem Material ausgeschrieben.
Die Gesamtbaumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten:
— Abbruch und Rückbauarbeiten,
— Verschließen und sichern der Leitungen, Kanäle, Schächte und dgl,
— Herstellung von Trennelementen,
— Herstellung von Mastfundamente,
— Fachgerechte, lagenweise und kraftschlüssige Verfüllung der Hohlräume mit geeignetem Materialien,
— Herstellung Baumquartier Treppenzugang A,
— Verfüllung und provisorischer Deckenschluss der Treppenzugänge B, C und D.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-26 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— drei Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Beschreibung des Zutritts- und Ortungssystems für die Arbeiter im Bauwerk sowie Angaben zur Kommunikation mit den Arbeitern im Bauwerk,
— Konzept zur Baustellenlogistik,
— Logistikkonzept,
— Konzept zur Sicherstellung der Verfüllung einschließlich aller notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen,
— Nachweis der Qualifikation der verantwortlichen Person für die Sicherung an Arbeitsstellen.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung.
Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Diese findet am 5.5.2021 zwischen 9.00 und 17.00 Uhr statt. Als Ersatztermin steht der 6.5.2021 zwischen 9.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung.
Die Bieter haben sich bis spätestens 30.4.2021 an die Vergabestelle mit der Bitte um eine Ortsbesichtigung zu wenden.
Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 20.5.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 079-199330 (2021-04-19)
Ergänzende Angaben (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH die Kapazitätserweiterung der Haltestelle...”
Kurze Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH die Kapazitätserweiterung der Haltestelle Mannheim-Hauptbahnhof. Dabei soll die Haltestelle um einen vierten Bahnsteig erweitert werden.
Unmittelbar vor dem Knotenpunkt Bismarckstraße/Kaiserring befindet sich eine unterirdische Fußgängerpassage (Borelly-Grotte), welche die Gleistrasse und den Kaiserring unterquert.
Da zukünftig 4 Gleise innerhalb des Knotenpunkts die Bismarckstraße queren sollen, ist eine bautechnische Anpassung des Knotenpunktes erforderlich und daraus resultieren sich neue Lastansätze für die „Borelly-Grotte“.
Im Zuge der Machbarkeitsüberprüfung fand eine Nachrechnung des Bauwerks statt.
Die ersten Ergebnisse der Nachrechnung haben ergeben, dass eine ausreichende Tragfähigkeit für das Brückenbauwerk nicht nachgewiesen werden konnte.
Aus diesem Grund wird die Verfüllung der Kaiserring-Passage mit geeignetem Material ausgeschrieben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 079-199330
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”