Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße 71, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Grundstück FlStNr. 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens. Für die Planung und den Entwurf des Gebäudes sowie der Außenanlagen der Kindertagesstätte plant die Gemeinde ein Architekturbüro zu beauftragen, das die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI übernimmt. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht.
Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Vergabeverfahren können Sie dem Verfahrensleitfaden samt Anlagen entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Architektenleistung „Kindertagesstätte Freiamt“
EM05-150
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße 71, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Grundstück FlStNr. 249/1), den Neubau eines...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße 71, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Grundstück FlStNr. 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens. Für die Planung und den Entwurf des Gebäudes sowie der Außenanlagen der Kindertagesstätte plant die Gemeinde ein Architekturbüro zu beauftragen, das die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI übernimmt. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht.
Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Vergabeverfahren können Sie dem Verfahrensleitfaden samt Anlagen entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Ort der Leistung: Emmendingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße (L110) im Ortsteil Ottoschwanden, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Flurstück 249/1), den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße (L110) im Ortsteil Ottoschwanden, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Flurstück 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens mit mindestens zwei Geschossen / Teilunterkellerung, um eine flächensparende Realisierung zu ermöglichen.
Für die Planung und den Entwurf des Kindergartens wird die architektonische Planung der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI ausgeschrieben und bei Zuschlagserteilung stufenweise beauftragt.
Der Kindergarten wird von der Gemeinde betrieben. Es ist geplant, dass die Einrichtung mit festen Gruppenräumen und einem nicht-offenen Konzept arbeitet. Dabei ist kein besonderes pädagogisches Konzept vorgesehen, das sich auf die architektonische Planung des Gebäudes auswirkt. Im Kindergarten sollen insgesamt sechs Gruppen Platz finden, drei Gruppen davon im U3-Bereich und drei Gruppen im Ü3-Bereich, wovon eine Gruppe als Ganztagsgruppe angeboten werden soll. Die U3-Gruppen sollen im Erdgeschoss untergebracht werden. Die Vorgaben des KVJS bzgl. der Raumanforderungen sind einzuhalten. Für die U3- und Ü3-Gruppen sollen getrennte Spielflächen im Außenbereich vorgesehen werden. Von der Gemeindeverwaltung wurde bereits ein Raumkonzept erarbeitet.
Die Außenanlagen der Kindertagesstätte dienen der Erschließung und Versorgung des Gebäudes sowie als Spielflächen im Außenbereich. Die Gemeinde Freiamt legt Wert auf eine reibungslose Erschließung des Gebäudes aus nordwestlicher Richtung. Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzzahl für PKWs für das Personal und die Eltern vorzusehen. Auch Fahrradstellplätze sind einzuplanen.
Optisch soll das Kindertagesstättengebäude das Ortsbild abrunden und so den Abschluss und Übergang hin zur offenen Landschaft schaffen. Eine optische Einpassung des Gebäudes in das Ortsbild und an die umliegenden Gebäude ist erforderlich. Für das Wettbewerbsgrundstück ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich, §34 BauGB, und es gilt die Ortsabrundungssatzung. Das Grundstück befindet sich am südöstlichen Ortsausgang des Ortsteils Ottoschwanden. Im Norden des Grundstücks bestehen zwei historische Schulgebäude. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, ist viergeschossige Wohnbebauung vorhanden, die dann in niedrigere Wohnhäuser und einen landwirtschaftlichen Betrieb übergeht. Im Süden und Osten schließt sich die freie Landschaft an das Grundstück an. Für das Grundstück liegt keine Baugrunduntersuchung vor. Die maximal bebaubare Teilfläche des Grundstücks beträgt ca. 1.200-1.500 m².
Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, wovon eines zugunsten des Kindertagesstättengebäudes rückgebaut werden soll. Möglicherweise findet dieser Rückbau nur zum Teil vor dem Neubau statt, um einen Gebäudeteil übergangsweise für die Unterbringung von Kindertagesstättengruppen nutzen zu können. In diesem Fall würde der Abriss dieses Gebäudeteils erst nach Fertigstellung des Kindertagesstättenneubaus erfolgen. Dies ist variantenhaft im Rahmen der Planungen des Bauablaufs zu berücksichtigen. Ein zusätzliches Honorar ist damit nicht verbunden. Die weiteren, auf dem Grundstück befindlichen Gebäude bleiben erhalten. Die Abrissplanung ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Die Gemeinde legt bei der Planung und Realisierung des Gebäudes Wert auf eine intensive Betreuung durch den Auftragnehmer, inkl. Betreuung des Projektes vor Ort.
Zudem ist die Gemeinde auf eine möglichst schnelle Nutzung der Kindertagesstättenplätze angewiesen.
Die Gemeinde Freiamt geht für die Realisierung des Gebäudes und der Außenanlagen von ungefähren Baukosten in Höhe von 4,8 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 ohne 600 nach DIN 276 aus.
Der Arbeitstitel des Projekts lautet „Kindertagesstätte Freiamt“.
Für Planung und Bau sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität der Grundrisse, Umsetzung Raumprogramm und Außenanlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität der Erschließung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort (Projektumsetzung)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauzeit (Projektumsetzung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Geschätzte Baukosten des Kindergartens (brutto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Gesamthonorar inkl. Nebenkosten (brutto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 8
Kostenkriterium (Name): Stundensätze für besondere Leistungen / Zusatzleistungen (brutto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 2
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aussagekräftige Beschreibungen von zwei Referenzprojekten vorzulegen. Dabei...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aussagekräftige Beschreibungen von zwei Referenzprojekten vorzulegen. Dabei muss es sich um ähnliche, d.h. vergleichbar komplexe Projekte handeln (entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert oder, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI abgeschlossen; mindestens eine der Referenzen muss zusätzlich zu den Leistungsphasen eins bis vier die Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI umfasst haben; Projektvolumensumme (Kostengruppen 200 bis 400) der Referenzprojekte muss mindestens 2 Mio. EUR betragen; Gebäude der Gruppe „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ sowie „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10.2 zu § 43 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI). Ebenso werden der städtebauliche Anspruch und die Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzen geprüft.
Bewertung der Referenzprojekte:
(1) Gruppenzahl und Altersstufen (5 Punkte)
--> hierbei sind die Anzahl der Gruppen sowie die unterschiedlichen Altersgruppen (U3 und Ü3) relevant.
(2) Städtebaulicher Anspruch (10 Punkte)
(3) Qualität der Gestaltung (10 Punkte)
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Grundstück ist zu besichtigen unter der Adresse:
Hauptstraße 71, 79348 Freiamt
vorgesehene Beauftragung:
- nach Zuschlagsentscheidung: Beauftragung Lph...”
Zusätzliche Informationen
Das Grundstück ist zu besichtigen unter der Adresse:
Hauptstraße 71, 79348 Freiamt
vorgesehene Beauftragung:
- nach Zuschlagsentscheidung: Beauftragung Lph 1-4
- sofern ausreichend Mittel vorhanden: anschließend Beauftragung Lph 5-8 (kein Anspruch auf Beauftragung)
- pauschale Vergütung vorgesehen: aus Pauschalangebot muss Honorarsumme Lph 1-4 & Honorarsumme Lph 5-8 muss deutlich hervorgehen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Nachweis einer für die Dauer des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen.
Der durchschnittliche Mindestumsatz muss 200.000 EUR pro Jahr betragen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dr.-Ing., Dipl.-Ing., Master (oder vergleichbar) und Anzahl Mitarbeiter gesamt. Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gefordert.
Die aktuelle Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021) muss mindestens drei betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die An-gaben zusammengefügt darzustellen.
Eigenerklärung zu Angaben zu Mitarbeitern (verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt/Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar).
Eigenerklärung zur vorhandenen technischen Ausstattung einschließlich Benennung
- der verwendeten Planungssoftware (einschließlich Version),
- der verwendeten Datenaustauschschnittstelle (einschließlich Version).
- sonstige technische, für die Leistungsausführung notwendige technische Ausstattung
Es wird vorausgesetzt, dass branchenübliche Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) verwendet werden.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassun-gen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
- Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
- Nachweis der Eintragung in der Architekten-/Ingenieurkammer,
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten/Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-12
15:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-12-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-19 📅
“Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
- wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den...”
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
- wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können,
- wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
- wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind,
- bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
- bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
- bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und
- bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
Die zu beauftragende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI für den bezuschlagten Bieter bzw. die bezuschlagte Bietergemeinschaft. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht. Für die Erfüllung dieser Leistung wird eine pauschale Vergütung vorgesehen, welche die Planung des Gebäudes und der Außenanlagen umfasst. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Planung für die Gebäudeausstattung zu erbringen. Aus dem angegebenen Pauschalhonorar muss hervorgehen, welcher Honoraranteil für die Leistungs-phasen ein bis vier anfällt und welcher Honoraranteil für die Leistungsphasen fünf bis acht anfällt. Diese Angaben sind aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Beauftragung erforderlich.
Zudem behält es sich die Gemeinde vor, im Laufe des Projekts zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Für die Erbringung zusätzlicher Leistungen soll die Abrechnung viertelstündlich auf Nachweis erfolgen. Hierfür sind Stundensätze anzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Baden-Württemberg (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/)”
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0721-926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 0721-926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 201-524250 (2021-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Gemeinde Freiamt
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Architektenleistung „Kindertagesstätte Freiamt“
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße 71, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Grundstück FlStNr. 249/1), den Neubau eines...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße 71, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Grundstück FlStNr. 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens. Für die Planung und den Entwurf des Gebäudes sowie der Außenanlagen der Kindertagesstätte plant die Gemeinde ein Architekturbüro zu beauftragen, das die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI übernimmt. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht. Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Vergabeverfahren können Sie dem Verfahrensleitfaden samt Anlagen entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 330 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: An der Hauptstraße (L110) in Freiamt-Ottoschwanden, Flurstück 249/1.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße (L110) im Ortsteil Ottoschwanden, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Flurstück 249/1), den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße (L110) im Ortsteil Ottoschwanden, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Flurstück 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens mit mindestens zwei Geschossen / Teilunterkellerung, um eine flächensparende Realisierung zu ermöglichen. Für die Planung und den Entwurf des Kindergartens wird die architektonische Planung der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI ausgeschrieben und bei Zuschlagserteilung stufenweise beauftragt.Der Kindergarten wird von der Gemeinde betrieben. Es ist geplant, dass die Einrichtung mit festen Gruppenräumen und einem nicht-offenen Konzept arbeitet. Dabei ist kein besonderes pädagogisches Konzept vorgesehen, das sich auf die architektonische Planung des Gebäudes auswirkt. Im Kindergarten sollen insgesamt sechs Gruppen Platz finden, drei Gruppen davon im U3-Bereich und drei Gruppen im Ü3-Bereich, wovon eine Gruppe als Ganztagsgruppe angeboten werden soll. Die U3-Gruppen sollen im Erdgeschoss untergebracht werden. Die Vorgaben des KVJS bzgl. der Raumanforderungen sind einzuhalten. Für die U3- und Ü3-Gruppen sollen getrennte Spielflächen im Außenbereich vorgesehen werden. Von der Gemeindeverwaltung wurde bereits ein Raumkonzept erarbeitet. Die Außenanlagen der Kindertagesstätte dienen der Erschließung und Versorgung des Gebäudes sowie als Spielflächen im Außenbereich. Die Gemeinde Freiamt legt Wert auf eine reibungslose Erschließung des Gebäudes aus nordwestlicher Richtung. Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzzahl für PKWs für das Personal und die Eltern vorzusehen. Auch Fahrradstellplätze sind einzuplanen. Optisch soll das Kindertagesstättengebäude das Ortsbild abrunden und so den Abschluss und Übergang hin zur offenen Landschaft schaffen. Eine optische Einpassung des Gebäudes in das Ortsbild und an die umliegenden Gebäude ist erforderlich. Für das Wettbewerbsgrundstück ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich, §34 BauGB, und es gilt die Ortsabrundungssatzung. Das Grundstück befindet sich am südöstlichen Ortsausgang des Ortsteils Ottoschwanden. Im Norden des Grundstücks bestehen zwei historische Schulgebäude. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, ist viergeschossige Wohnbebauung vorhanden, die dann in niedrigere Wohnhäuser und einen landwirtschaftlichen Betrieb übergeht. Im Süden und Osten schließt sich die freie Landschaft an das Grundstück an. Für das Grundstück liegt keine Baugrunduntersuchung vor. Die maximal bebaubare Teilfläche des Grundstücks beträgt ca. 1.200-1.500 m². Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, wovon eines zugunsten des Kindertagesstättengebäudes rückgebaut werden soll. Möglicherweise findet dieser Rückbau nur zum Teil vor dem Neubau statt, um einen Gebäudeteil übergangsweise für die Unterbringung von Kindertagesstättengruppen nutzen zu können. In diesem Fall würde der Abriss dieses Gebäudeteils erst nach Fertigstellung des Kindertagesstättenneubaus erfolgen. Dies ist variantenhaft im Rahmen der Planungen des Bauablaufs zu berücksichtigen. Ein zusätzliches Honorar ist damit nicht verbunden. Die weiteren, auf dem Grundstück befindlichen Gebäude bleiben erhalten. Die Abrissplanung ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Die Gemeinde legt bei der Planung und Realisierung des Gebäudes Wert auf eine intensive Betreuung durch den Auftragnehmer, inkl. Betreuung des Projektes vor Ort. Zudem ist die Gemeinde auf eine möglichst schnelle Nutzung der Kindertagesstättenplätze angewiesen. Die Gemeinde Freiamt geht für die Realisierung des Gebäudes und der Außenanlagen von ungefähren Baukosten in Höhe von 4,8 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 ohne 600 nach DIN 276 aus. Der Arbeitstitel des Projekts lautet „Kindertagesstätte Freiamt“. Für Planung und Bau sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Das Grundstück ist zu besichtigen unter der Adresse: Hauptstraße 71, 79348 Freiamt
vorgesehene Beauftragung:
- nach Zuschlagsentscheidung: Beauftragung Lph...”
Zusätzliche Informationen
Das Grundstück ist zu besichtigen unter der Adresse: Hauptstraße 71, 79348 Freiamt
vorgesehene Beauftragung:
- nach Zuschlagsentscheidung: Beauftragung Lph 1-4
- sofern ausreichend Mittel vorhanden: anschließend Beauftragung Lph 5-8 (kein Anspruch auf Beauftragung)
- pauschale Vergütung vorgesehen: aus Pauschalangebot muss Honorarsumme Lph 1-4 & Honorarsumme Lph 5-8 muss deutlich hervorgehen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 201-524250
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: wwg-Architekten
Postort: Biberach/Baden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 330 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 133-380360 (2022-07-08)