Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Abgabe eines Angebots auf die Lose 1.1/1.2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll mit einer Menge von insgesamt 100 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Bei Abgabe von 2 Angeboten auf die Lose 1.1-1.2 ist eine Referenz-Menge von insgesamt 200 000 Mg erforderlich. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
3) Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss die Behandlung der Abfallarten gemischte Siedlungsabfälle und Sperrmüll umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
4) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen
5) Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausfallverbunds: Absicherung der losgegenständlichen Leistungserbringung über mindestens einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr mit einem Behandlungskontingent von 1/13 der jährlichen Prognosemenge.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 3) das Zertifikat,
— zu 4) Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020,
— zu 5) unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
(a) – dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
(b) – dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann.
Für die Abgabe eines Angebots auf das Los 2.1 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll mit einer Menge von insgesamt 100 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
3) Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss die Behandlung der Abfallarten gemischte Siedlungsabfälle und Sperrmüll umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
4) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen
5) Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausfallverbunds: Absicherung der losgegenständlichen Leistungserbringung über mindestens einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr mit einem Behandlungskontingent von 1/13 der jährlichen Prognosemenge.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 3) das Zertifikat,
— zu 4) Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020,
— zu 5) unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
(a) – dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
(b) – dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann.
Für die Abgabe eines Angebots auf das Los 2.2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll und/oder Siebüberläufe mit einer Menge von insgesamt 10 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
3) Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss die Behandlung der Abfallarten „nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen“ und „nicht spezifikationsgerechter Kompost“ umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
4) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 3) das Zertifikat,
— zu 4) Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020.
Generell gilt:
Die von den Bietern geforderten Referenzen werden als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit, nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. „Know-how-Leihe7 möglich.