Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Referenzen
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 15.000 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es ist zulässig, die für die Lose 1 und 2 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Entsorgung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeiten "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern der vorgesehene Standort der Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag gilt dann als ausreichender Nachweis, wenn diesem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der Genehmigung anhaften.
Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen, bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. der Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Behandlung des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Behandlung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
C) Zertifikat Zulassung Bahnunternehmen (sofern Bahntransporte geplant sind)
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültiger Zertifizierung als zugelassenes Bahnunternehmen des/der für die Bahntransporte vorgesehene(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e)
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Bahntransporte vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
D) Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020
E) Ausfallverbund
- Eigenerklärung über einen Ausfallverbund in Höhe von 1/12 der jeweiligen Jahresmenge je Los.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber über die Verfügbarkeit des Ausfallverbundes.