— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2);
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2)
Für folgende Objekte:
— Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“,
— Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“.
Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“;
— Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-034628
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
“Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform...”
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2021/S 015-034628 (2021-01-19)
Ergänzende Angaben (2021-02-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben