— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI: —— LPH 1-4, —— optional LPH 5-7, —— LPH 2-4, —— optional LPH 5 -6, — zusätzliche Leistungen: —— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2); —— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2) Für folgende Objekte: — Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“, — Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“. Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“; — Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2);
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2)
Für folgende Objekte:
— Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“,
— Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“.
Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“;
— Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-034628
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2);
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2)
Für folgende Objekte:
— Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“,
— Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“.
Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“;
— Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG plant den Neubau der ca. 3,9 km langen Stadtbahntrasse U13 abzweigend von der Solitudestraße Weilimdorf bis zur Endhaltestelle Ditzingen „Schuckertstraße“ vorbei am neu zu errichtenden Betriebshof „BF4“.
Der Streckenverlauf der U13-Verlängerung beginnt auf dem südlichen Teil der bestehenden Brücke der Solitudestraße über die B295. Der hier parallellaufende Fuß- und Radweg muss bereits auf der Brücke nach Westen mit dem Trassenverlauf der Achse 121 verschwenkt werden. Um die Breite des Fuß- und Radwegs beizubehalten, ist der Überbau der Brücke in diesem Bereich zu verbreitern. Dazu sind ggf. Maßnahmen an der westlichen Widerlagerwand vorzunehmen oder Winkelstützwände vorzusetzen.
Der Streckenverlauf der U13-Verlängerung beginnt auf dem südlichen Teil der bestehenden Brücke der Solitudestraße über die B295. Der hier parallellaufende Fuß- und Radweg muss bereits auf der Brücke nach Westen mit dem Trassenverlauf der Achse 121 verschwenkt werden. Um die Breite des Fuß- und Radwegs beizubehalten, ist der Überbau der Brücke in diesem Bereich zu verbreitern. Dazu sind ggf. Maßnahmen an der westlichen Widerlagerwand vorzunehmen oder Winkelstützwände vorzusetzen.
Im Verlauf der Bündelungstrasse U13 und B295 im Einschnitt unterquert die Trasse der Achse 121 die 2 bestehenden Feldwegbrücken „Rennsträßle“ und „Ob der Ditzinger Straße“. Diese Brücken müssen abgerissen und durch 2 neue Brücken mit größerer lichter Spannweite ersetzt werden. Im Rahmen der Planung dieser 2 Brückenneubauten gilt es zu prüfen, ob jeweils das östliche Widerlager bestehen bleiben kann. Der Neubau der Brücken muss zeitlich hintereinander erfolgen, so dass immer eine der beiden Wegverbindungen zwischen Weilimdorf und Fasanengarten benutzbar ist.
Im Verlauf der Bündelungstrasse U13 und B295 im Einschnitt unterquert die Trasse der Achse 121 die 2 bestehenden Feldwegbrücken „Rennsträßle“ und „Ob der Ditzinger Straße“. Diese Brücken müssen abgerissen und durch 2 neue Brücken mit größerer lichter Spannweite ersetzt werden. Im Rahmen der Planung dieser 2 Brückenneubauten gilt es zu prüfen, ob jeweils das östliche Widerlager bestehen bleiben kann. Der Neubau der Brücken muss zeitlich hintereinander erfolgen, so dass immer eine der beiden Wegverbindungen zwischen Weilimdorf und Fasanengarten benutzbar ist.
Bevor die Trasse den Knotenpunkt B295 / Gerlinger Straße / Flachter Straße erreicht, durchfährt sie die neue, aus 2 Seitenbahnsteigen bestehende Haltestelle „Flachter Straße“.
Am besagten Knotenpunkt kreuzt die Stadtbahn die Gerlinger Straße und unterquert wenige hundert Meter danach die Fuß- und Radwegbrücke Weilimdorf-Bf-Hausen zwischen dem südlichen Widerlager und der ersten Stützenreihe der Brücke. Mittels einer am westlichen Brückengeländer anschließenden Treppe wird der Mittelbahnsteig der hier entstehenden neuen Haltestelle „Weilimdorf Bahnhof“ an das vorhandene Bauwerk angeschlossen.
Am besagten Knotenpunkt kreuzt die Stadtbahn die Gerlinger Straße und unterquert wenige hundert Meter danach die Fuß- und Radwegbrücke Weilimdorf-Bf-Hausen zwischen dem südlichen Widerlager und der ersten Stützenreihe der Brücke. Mittels einer am westlichen Brückengeländer anschließenden Treppe wird der Mittelbahnsteig der hier entstehenden neuen Haltestelle „Weilimdorf Bahnhof“ an das vorhandene Bauwerk angeschlossen.
Nach dieser Haltestelle beginnt der Abzweigungsbereich des Gleises hin zum Betriebshof BF4. Das Streckengleis der U13 verläuft dazu parallel ehe es einen Bogen Richtung Süden einschlägt, den Betriebshof östlich passiert und nach einem weiteren Gleisbogen in Richtung Westen in die neue Haltestelle „Hausen“, bestehend aus 2 Seitenbahnsteigen, einfährt.
Nach dieser Haltestelle beginnt der Abzweigungsbereich des Gleises hin zum Betriebshof BF4. Das Streckengleis der U13 verläuft dazu parallel ehe es einen Bogen Richtung Süden einschlägt, den Betriebshof östlich passiert und nach einem weiteren Gleisbogen in Richtung Westen in die neue Haltestelle „Hausen“, bestehend aus 2 Seitenbahnsteigen, einfährt.
Im weiteren Verlauf senkt sich das Gelände zum Bachlauf des Beutenbachs hin ab. Das hierdurch entstehende Scheffzental befindet sich in einem Hochwasserüberschwemmungsgebiet und wird mittels eines Ingenieurbauwerks überquert.
Daran anschließend verläuft die Stadtbahntrasse parallel zum heutigen Bachlauf des Beutenbachs, ehe sie nach Unterquerung der A8-Brücke mittels eines weiteren Gleisbogens in den Haltestellenbereich der Endhaltestelle „Ditzingen Schuckertstraße“ mit 2 Seitenbahnsteigen gelangt. An die Haltestelle anschließend endet der geplante Trassenverlauf mit einer Kehranlage bei km 4+015.
Daran anschließend verläuft die Stadtbahntrasse parallel zum heutigen Bachlauf des Beutenbachs, ehe sie nach Unterquerung der A8-Brücke mittels eines weiteren Gleisbogens in den Haltestellenbereich der Endhaltestelle „Ditzingen Schuckertstraße“ mit 2 Seitenbahnsteigen gelangt. An die Haltestelle anschließend endet der geplante Trassenverlauf mit einer Kehranlage bei km 4+015.
Am geplanten Streckenende besteht heute zwischen der Autobahn und dem Gewerbegebiet Ditzingen-Süd ein Lärmschutzwall um den durch die Autobahn verursachten Lärm abzufangen. Für den Bau von Endhaltestelle und Kehranlage muss stadtbahnbedingt in diesen Wall eingeschnitten werden. Zum Erhalt des Lärmschutzes ist daher an dieser Stelle eine Lärmschutzwand inkl. „Begleitweg“ zu errichten. Bei der Planung dieser Wand ist eine spätere Erhöhung der Bauwerksdimensionierung aufgrund eines möglichen Autobahnausbaus zu beachten.
Am geplanten Streckenende besteht heute zwischen der Autobahn und dem Gewerbegebiet Ditzingen-Süd ein Lärmschutzwall um den durch die Autobahn verursachten Lärm abzufangen. Für den Bau von Endhaltestelle und Kehranlage muss stadtbahnbedingt in diesen Wall eingeschnitten werden. Zum Erhalt des Lärmschutzes ist daher an dieser Stelle eine Lärmschutzwand inkl. „Begleitweg“ zu errichten. Bei der Planung dieser Wand ist eine spätere Erhöhung der Bauwerksdimensionierung aufgrund eines möglichen Autobahnausbaus zu beachten.
Die nach dem GVFG geförderte Trasse verläuft bis zur Querung des Scheffzentals auf Gemarkung Stuttgart und danach auf Gemarkung Ditzingen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Eigenerklärung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister;
Bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes. (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
C) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
D) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung;
E) § 47 Abs. 1 SektVO:
— Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter,
— Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu D) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR und für reine Vermögensschäden von 100 000 EUR. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden (Ausschlusskriterium).
Zu D) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR und für reine Vermögensschäden von 100 000 EUR. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
F) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
G) § 142 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 SektVO:
— 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen für die…
… Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen,
… Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu F) Für die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen müssen mindestens 8 technische Beschäftigte inkl. Führungskräfte (m/w/d) im sich bewerbenden Unternehmen/ der sich bewerbenden Bewerbergemeinschaft im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung beschäftigt sein. Bei weniger als 8 Beschäftigten wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Zu F) Für die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen müssen mindestens 8 technische Beschäftigte inkl. Führungskräfte (m/w/d) im sich bewerbenden Unternehmen/ der sich bewerbenden Bewerbergemeinschaft im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung beschäftigt sein. Bei weniger als 8 Beschäftigten wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Zu G) siehe Punkt II.2.9)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Punkte III.1.1) – III.1.3)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieur gemäß § 46 Abs. 1 SektVO
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Leistungen werden vergütet nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
H) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
I) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen;
J) § 5 + 6 LTMG: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld;
K) Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke: 700 Punkte.
Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Tragwerksplanung: 700 Punkte..
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte Objektplanung Ingenieurbauwerke:.
Bitte geben Sie drei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bitte geben Sie drei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Für die drei Referenzprojekte ist jeweils ein Referenzschreiben des Auftraggebers einzureichen. Sollten keine Referenzschreiben vorliegen, muss alternativ je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt eingereicht werden, welches die wichtigsten Daten zum jeweiligen Projekt enthalten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die drei Referenzprojekte ist jeweils ein Referenzschreiben des Auftraggebers einzureichen. Sollten keine Referenzschreiben vorliegen, muss alternativ je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt eingereicht werden, welches die wichtigsten Daten zum jeweiligen Projekt enthalten.
— Das Referenzprojekt 3 muss eine Lärmschutzwand im Bereich von Bundesautobahnen sein,
— Das Referenzprojekt 3 muss eine Neubaumaßnahme sein.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte Tragwerksplanung:
Bitte geben Sie drei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bitte geben Sie drei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Für die drei Referenzprojekte sind jeweils ein Referenzschreiben des Auftraggebers einzureichen. Sollten keine Referenzschreiben vorliegen, muss alternativ je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt eingereicht werden, welche die wichtigsten Daten zum Projekt enthalten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die drei Referenzprojekte sind jeweils ein Referenzschreiben des Auftraggebers einzureichen. Sollten keine Referenzschreiben vorliegen, muss alternativ je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt eingereicht werden, welche die wichtigsten Daten zum Projekt enthalten.
— Anpassungen des Widerlagers (Verbreiterung, Lagerberechnung) = 100 Punkte,
— LPH 2-4 erbracht für Tragwerksplanung = 100 Punkte.
— Neubau einer Verkehrsbrücke über einer Bundesstraße = 150 Punkte,
— Abbruch einer Verkehrsbrücke über einer Bundesstraße = 100 Punkte,
— LPH 2-4 erbracht für Tragwerksplanung = 50 Punkte.
— Das Referenzprojekt 2 muss ein Ingenieurbauwerk für ein Brückenbauwerk sein,
— Neubau einer Lärmschutzwand Höhe >= 3,00 m = 150 Punkte,
— LPH 3 erbracht für Tragwerksplanung = 50 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 34 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 015-034628 (2021-01-19)
Ergänzende Angaben (2021-02-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2),
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2).
Für folgende Objekte:
— Objekt 1 (Option):
—— Anpassung Brücke Solitudestraße,
— Objekt 2:
—— Neubau Brücke Ob der Ditzinger Straße + Neubau Brücke Rennsträßle,
— Objekt 3:
—— Neubau einer Lärmschutzwand im Bereich einer BAB,
—— Option zu Objekt 3: Verlängerung der neu zubauenden Lärmschutzwand im Bereich einer BAB (um 620 Meter),
— Objekt 4 (Option):
—— Option 1 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über Gerlinger Str. parallel zu einer BAB,
—— Option 2 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über B295 in der Nähe der Brücke Solitudestraße.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2),
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2).
— Objekt 1 (Option):
—— Anpassung Brücke Solitudestraße,
— Objekt 2:
—— Neubau Brücke Ob der Ditzinger Straße + Neubau Brücke Rennsträßle,
— Objekt 3:
—— Neubau einer Lärmschutzwand im Bereich einer BAB,
—— Option zu Objekt 3: Verlängerung der neu zubauenden Lärmschutzwand im Bereich einer BAB (um 620 Meter),
— Objekt 4 (Option):
—— Option 1 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über Gerlinger Str. parallel zu einer BAB,
—— Option 2 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über B295 in der Nähe der Brücke Solitudestraße.
Quelle: OJS 2021/S 040-101193 (2021-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2);
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2)
Für folgende Objekte:
— Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“,
— Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“.
Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“;
— Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2);
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2)
Für folgende Objekte:
— Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“,
— Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“.
Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“;
— Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-11 📅
Name: Ingenieurbüro Grassl GmbH
Postanschrift: Eichwiesenring 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stuttgart@grassl-ing.de📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 8.2.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.