Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
(Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung
zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem
Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit
einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen
sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausbildung in Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst
in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung
zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind
vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die
Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem
Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben
werden, sind zugelassen