Auftragsbekanntmachung (2021-07-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberbergischer Kreis – Der Landrat – Amt 10 Hauptamt
Postanschrift: Moltkestr. 42
Postort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hauptamt, Hr. Toenders
Telefon: +49 2261/881029📞
E-Mail: besch2@obk.de📧
Fax: +49 2261/889721029 📠
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
URL: http://www.obk.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86297117🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E86297117🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe des Dienstrad-Leasings für den Oberbergischen Kreis
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeiter des Oberbergischen Kreis.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises
51643 Gummersbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Oberbergische Kreis möchte durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Mitarbeitern im Rahmen eines sogenannten Dienstradleasingmodells...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Oberbergische Kreis möchte durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Mitarbeitern im Rahmen eines sogenannten Dienstradleasingmodells Fahrräder überlassen. Der Auftragnehmer soll dem Oberbergischen Kreis sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung stellen bzw. vermitteln und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Oberbergische Kreis ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Oberbergische Kreis ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Diese Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich zugehen. Hält der Auftragnehmer für die Verlängerung eine Preisanpassung für geboten, ist diese mit dem Oberbergischen Kreis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich unter Darlegung der Gründe zu erklären.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Vorlage eines vollständigen Auszuges aus dem Handelsregister oder Berufsregister des Landes, in dem ihr Unternehmen ansässig ist,
— Auszug des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Vorlage eines vollständigen Auszuges aus dem Handelsregister oder Berufsregister des Landes, in dem ihr Unternehmen ansässig ist,
— Auszug des Gewerbezentralregisters. Dieser darf nicht älter als 4 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-24
17:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch im Vergabeportal
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw📧
Quelle: OJS 2021/S 142-377196 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 10 Hauptamt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeiter des Oberbergischen Kreis”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 465458.82 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises 51643 Gummersbach
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 142-377196
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe des Dienstrad-Leasings für den Oberbergischen Kreis
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bike Mobility Services GmbH
Postort: Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cloppenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 465458.82 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 465458.82 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 192-499418 (2021-09-29)