Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt der Rhein-Neckar-Kreis, die Städte Mannheim, Heidelberg und Speyer sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt der Rhein-Neckar-Kreis, die Städte Mannheim, Heidelberg und Speyer sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt der Rhein-Neckar-Kreis, die Städte Mannheim, Heidelberg und Speyer sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2031-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-073806
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 077-171710
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Das Los muss vom Verkehrsunternehmen zum Betriebsstart mit Midibussen mit Elektroantrieb im Rahmen eines Übernachtladungssystems (Depotladung) umgesetzt werden. Die Reichweite und die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge sind so zu bemessen, dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Die Vorhaltung der Ladeinfrastruktur liegt dabei in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens.
Das Los muss vom Verkehrsunternehmen zum Betriebsstart mit Midibussen mit Elektroantrieb im Rahmen eines Übernachtladungssystems (Depotladung) umgesetzt werden. Die Reichweite und die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge sind so zu bemessen, dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Die Vorhaltung der Ladeinfrastruktur liegt dabei in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Regionalverkehr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A1 – Grundangebot mit konventionellem Antrieb
Das Los muss vom Verkehrsunternehmen zum Betriebsstart mit Midibussen mit Elektroantrieb im Rahmen eines Übernachtladungssystems (Depotladung) umgesetzt werden. Die Reichweite und die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge sind so zu bemessen, dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Die Vorhaltung der Ladeinfrastruktur liegt dabei in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens.
Das Los muss vom Verkehrsunternehmen zum Betriebsstart mit Midibussen mit Elektroantrieb im Rahmen eines Übernachtladungssystems (Depotladung) umgesetzt werden. Die Reichweite und die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge sind so zu bemessen, dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Die Vorhaltung der Ladeinfrastruktur liegt dabei in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens.
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Zubringer- und Schulverkehr
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Leistungsbaustein A3 – Grundangebot mit konventionellem Antrieb
— Linie 718 Walldorf – Reilingen – Neulußheim – Altlußheim,
— Linie 728 Schulverkehr Kurt-Waibel-Schule Schwetzingen,
— Linie 730 Schwetzingen – Decathlon – Plankstadt Gewerbegebiet,
Leistungsbaustein D beinhaltet die nachfolgende Fahrplanerweiterung,
— Linie 713D – Verlängerung zusätzlicher Fahrten ins Neuenheimer Feld.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsbaustein B4 – Option Regiobuslinie 750
— Linie 750 Schwetzingen – Walldorf – Wiesloch (Regiobuskonzept)
Leistungsbaustein B5 – Option Verdichtung der Linie 712
— Linie 712 Schwetzingen – Oftersheim – Walldorf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt Mannheim, Stadt Heidelberg, Stadt Speyer
Rhein-Neckar-Kreis
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt Heidelberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A),
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Schwetzingen-Hockenheim Ziffer 15.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Schwetzingen-Hockenheim Ziffer 14.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim
Postanschrift: E5
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heidelberg
Postanschrift: Marktplatz 10
Postleitzahl: 69117
Land: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Speyer
Postanschrift: Große Himmelsgasse 10
Postort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Speyer, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
Postanschrift: Bahnhofstr. 1
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Dokumente URL: https://vergaben.vrn.de/E29242935🌏
Internetadresse: www.vrn.de/vergabestelle🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, vollumfänglich die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichen der Anlage D zusammen mit seinem Angebot zu bestätigen. In dem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der vom Land Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene vom 6. November 2013 – Az.: 43-5620.13 (Anlage 14) für repräsentativ erklärten Tarifverträge hingewiesen. Weitere Informationen zu den repräsentativen Tarifverträgen finden Sie unter:
Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, vollumfänglich die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichen der Anlage D zusammen mit seinem Angebot zu bestätigen. In dem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der vom Land Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene vom 6. November 2013 – Az.: 43-5620.13 (Anlage 14) für repräsentativ erklärten Tarifverträge hingewiesen. Weitere Informationen zu den repräsentativen Tarifverträgen finden Sie unter:
Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 11.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Vergaberecht.aspx🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 030-073806 (2021-02-09)
Ergänzende Angaben (2021-04-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Regionalverkehr
Kurze Beschreibung: Leistungsbaustein A 1 – Grundangebot mit konventionellem Antrieb
Beschreibung der Optionen: