Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit),
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls nach BImSchG bzw. Baurecht oder Bergrecht oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Genehmigungsbescheide) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb für die in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls gemäß § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Angaben zu den Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).