Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60 000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60 000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60 000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-256908
ABl. S-Ausgabe: 98
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60 000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit),
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls nach BImSchG bzw. Baurecht oder Bergrecht oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Genehmigungsbescheide) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls nach BImSchG bzw. Baurecht oder Bergrecht oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Genehmigungsbescheide) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb für die in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls gemäß § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb für die in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls gemäß § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Angaben zu den Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen – Ausschluss von Angeboten,
— Gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen – Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen,
— Gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen – Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen,
— Gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen – Bietergemeinschaften,
— Gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen – Unterauftragnehmer und Eignungsleihe,
— Gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen – Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit,
— Gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen – Einreichung der Urkalkulation,
— Gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen – Saarländisches Tariftreuegesetz (STTG),
— Gem. Ziffer 3.1.9 der Vergabeunterlagen – Sonstige besondere Bedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 098-256908 (2021-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60.000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60.000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60.000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-23 📅
Name: SVI Gesellschaft zur Schlackenverwertung Illingen mbH
Postanschrift: Steinertshaus
Postort: Illingen
Postleitzahl: 66557
Land: Deutschland 🇩🇪 Enzkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).