Die Leistungen sind mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellten Zweisystemfahrzeugen zu erbringen. Der im Vergabeverfahren obsiegende Bieter ist verpflichtet, die Fahrzeuge zu nutzen. Die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt durch die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft (KVG). Dazu ist der obsiegende Bieter verpflichtet, mit der RBK und der KVG einen Fahrzeugbereitstellungsvertrag (FBV) zu schließen. Die RBK verpflichtet sich darin, dem obsiegenden Bieter die Zweisystemfahrzeuge unter Einschluss bestimmter, im FBV benannter Nebenleistungen, zur Verfügung zu stellen. Die KVG verpflichtet sich zur Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge. Der obsiegende Bieter verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts für die Bereitstellung sowie Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge. Das für die Leistungen der RBK und KVG nach dem FBV anfallende Entgelt wird dem obsiegenden Bieter in voller Höhe unter dem Verkehrsvertrag vom NVV erstattet. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen.