Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage – für die BMAs in Zweibrücken- erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe einer Konzession zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen sowie Errichtung und Betrieb einer Alarmempfangsstelle”
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage – für die BMAs in Zweibrücken- erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Ort der Leistung: Rheinhessen-Pfalz🏙️
Ort der Leistung: Zweibrücken, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66482 Zweibrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern – auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle - die Aufschaltung an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufschaltung von anderen Errichtern ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für zugelassene Errichter und zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle des Konzessionsgebers. Dazu hat der Konzessionsnehmer bei interessierten Errichtern zur Sicherstellung der Kompatibilität eine Funktionsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Funktionsprüfung teilt der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber mit. Auf Grundlage der Funktionsprüfung wird der Errichter und ggf. die von ihm verwendete Neben-Clearingstelle vom Konzessionsgeber zugelassen, wenn er nachweist, dass er einschließlich der gegebenenfalls von ihm verwendeten Neben-Clearingstelle den erforderlichen technischen Anforderungen genügt, er den Konzessionsgeber vollständig von Forderungen freistellt, die dem Verantwortungsbereich des zugelassenen Errichters zuzurechnen sind, und er über eine hinreichende Haftungsdeckung verfügt, die ggf. auch die Haftung für die verwendete Neben-Clearingstelle beinhalten soll.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB,
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt) 3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 235 auszufüllen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu Umsatz des Unternehmens,
— Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu Umsatz des Unternehmens,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung über 10 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Arbeitskräften,
b) drei Referenznachweise über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Arbeitskräften,
b) drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren.
2. Nachweis über eine VdS Geräteerkennung,
3. Errichter-Zertifikate für eine Clearingstelle entspr VdS 2153 und eine Clearingstelle gem. DIN EN 50518 zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage,
4. Errichterzertifikate über die Verwendung von normenkonformen Komponenten für die Übertragungseinrichtung, Übertragungswege und Alarmempfangseinrichtung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-18
10:00 📅
“— Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport...”
— Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E91971762) zu machen,
— Bieterfragen können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden,
— Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über www.subreport.de/E91971762 einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2021/S 011-022475 (2021-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Zweibrücken — Zentrale Vergabestelle —
Kontaktperson: Frau Pirmann, Frau Walter
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage — für die BMAs in Zweibrücken — erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern — auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle — die Aufschaltung an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufschaltung von anderen Errichtern ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für zugelassene Errichter und zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle des Konzessionsgebers. Dazu hat der Konzessionsnehmer bei interessierten Errichtern zur Sicherstellung der Kompatibilität eine Funktionsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Funktionsprüfung teilt der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber mit. Auf Grundlage der Funktionsprüfung wird der Errichter und ggf. die von ihm verwendete Neben-Clearingstelle vom Konzessionsgeber zugelassen, wenn er nachweist, dass er einschließlich der gegebenenfalls von ihm verwendeten Neben-Clearingstelle den erforderlichen technischen Anforderungen genügt, er den Konzessionsgeber vollständig von Forderungen freistellt, die dem Verantwortungsbereich des zugelassenen Errichters zuzurechnen sind, und er über eine hinreichende Haftungsdeckung verfügt, die ggf. auch die Haftung für die verwendete Neben-Clearingstelle beinhalten soll.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 011-022475
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Vergabe einer Konzession zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen sowie Errichtung und Betrieb einer Alarmempfangsstelle”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Postanschrift: Lahnstraße 34-40
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 093-243950 (2021-05-10)