Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau. Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage – für die BMAs in Zweibrücken- erforderlichen Leistungen bereitzustellen. Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage – für die BMAs in Zweibrücken- erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage – für die BMAs in Zweibrücken- erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
— Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E91971762) zu machen,
— Bieterfragen können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden,
— Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über www.subreport.de/E91971762 einzureichen.
— Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E91971762) zu machen,
— Bieterfragen können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden,
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage – für die BMAs in Zweibrücken- erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern – auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle - die Aufschaltung an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufschaltung von anderen Errichtern ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für zugelassene Errichter und zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle des Konzessionsgebers. Dazu hat der Konzessionsnehmer bei interessierten Errichtern zur Sicherstellung der Kompatibilität eine Funktionsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Funktionsprüfung teilt der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber mit. Auf Grundlage der Funktionsprüfung wird der Errichter und ggf. die von ihm verwendete Neben-Clearingstelle vom Konzessionsgeber zugelassen, wenn er nachweist, dass er einschließlich der gegebenenfalls von ihm verwendeten Neben-Clearingstelle den erforderlichen technischen Anforderungen genügt, er den Konzessionsgeber vollständig von Forderungen freistellt, die dem Verantwortungsbereich des zugelassenen Errichters zuzurechnen sind, und er über eine hinreichende Haftungsdeckung verfügt, die ggf. auch die Haftung für die verwendete Neben-Clearingstelle beinhalten soll.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern – auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle - die Aufschaltung an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufschaltung von anderen Errichtern ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für zugelassene Errichter und zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle des Konzessionsgebers. Dazu hat der Konzessionsnehmer bei interessierten Errichtern zur Sicherstellung der Kompatibilität eine Funktionsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Funktionsprüfung teilt der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber mit. Auf Grundlage der Funktionsprüfung wird der Errichter und ggf. die von ihm verwendete Neben-Clearingstelle vom Konzessionsgeber zugelassen, wenn er nachweist, dass er einschließlich der gegebenenfalls von ihm verwendeten Neben-Clearingstelle den erforderlichen technischen Anforderungen genügt, er den Konzessionsgeber vollständig von Forderungen freistellt, die dem Verantwortungsbereich des zugelassenen Errichters zuzurechnen sind, und er über eine hinreichende Haftungsdeckung verfügt, die ggf. auch die Haftung für die verwendete Neben-Clearingstelle beinhalten soll.
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66482 Zweibrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB,
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt) 3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 235 auszufüllen.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt) 3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 235 auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu Umsatz des Unternehmens,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung über 10 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Arbeitskräften,
b) drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren.
2. Nachweis über eine VdS Geräteerkennung,
3. Errichter-Zertifikate für eine Clearingstelle entspr VdS 2153 und eine Clearingstelle gem. DIN EN 50518 zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage,
4. Errichterzertifikate über die Verwendung von normenkonformen Komponenten für die Übertragungseinrichtung, Übertragungswege und Alarmempfangseinrichtung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
— Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E91971762) zu machen,
— Bieterfragen können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 011-022475 (2021-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage — für die BMAs in Zweibrücken — erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle zur Übergabe von Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle in Landau.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage — für die BMAs in Zweibrücken — erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsgeber, die Stadt Zweibrücken, verpflichtet den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage, sowie nicht exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben, sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen bzw. aufzuschalten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Zweibrücken — Zentrale Vergabestelle —
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Landau die für eine vollständige Alarmübertragungsanlage — für die BMAs in Zweibrücken — erforderlichen Leistungen bereitzustellen.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern — auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle — die Aufschaltung an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufschaltung von anderen Errichtern ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für zugelassene Errichter und zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle des Konzessionsgebers. Dazu hat der Konzessionsnehmer bei interessierten Errichtern zur Sicherstellung der Kompatibilität eine Funktionsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Funktionsprüfung teilt der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber mit. Auf Grundlage der Funktionsprüfung wird der Errichter und ggf. die von ihm verwendete Neben-Clearingstelle vom Konzessionsgeber zugelassen, wenn er nachweist, dass er einschließlich der gegebenenfalls von ihm verwendeten Neben-Clearingstelle den erforderlichen technischen Anforderungen genügt, er den Konzessionsgeber vollständig von Forderungen freistellt, die dem Verantwortungsbereich des zugelassenen Errichters zuzurechnen sind, und er über eine hinreichende Haftungsdeckung verfügt, die ggf. auch die Haftung für die verwendete Neben-Clearingstelle beinhalten soll.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von anderen Errichtern — auch unter Zwischenschaltung einer Neben-Clearingstelle — die Aufschaltung an die von ihm betriebene Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufschaltung von anderen Errichtern ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für zugelassene Errichter und zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle des Konzessionsgebers. Dazu hat der Konzessionsnehmer bei interessierten Errichtern zur Sicherstellung der Kompatibilität eine Funktionsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Funktionsprüfung teilt der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber mit. Auf Grundlage der Funktionsprüfung wird der Errichter und ggf. die von ihm verwendete Neben-Clearingstelle vom Konzessionsgeber zugelassen, wenn er nachweist, dass er einschließlich der gegebenenfalls von ihm verwendeten Neben-Clearingstelle den erforderlichen technischen Anforderungen genügt, er den Konzessionsgeber vollständig von Forderungen freistellt, die dem Verantwortungsbereich des zugelassenen Errichters zuzurechnen sind, und er über eine hinreichende Haftungsdeckung verfügt, die ggf. auch die Haftung für die verwendete Neben-Clearingstelle beinhalten soll.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-15 📅
Name: Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Postanschrift: Lahnstraße 34-40
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Pirmann, Frau Walter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.