Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 4 Teilnahmeantrag dargelegten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen.
Die Gewobag wird die 3 bis max. 6 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
4.2.3 Formblatt "Teilnahmeantrag" – Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmenantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
— Projektgröße mind. 4 000 m BGF,
— Gesamtbauvolumen mind. 8 Mio. EUR (netto),
— Honorarvolumen mind. 240 000 EUR für (netto) vergleichbare Leistungen,
— Abschluss der Leistungen nicht vor 2016.
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
— Wohnungsbau,
— Wohnheime,
— Unterkunft für Geflüchtete,
— Pflegeheime,
— Hotel,
— Krankenhäuser.
Von den vorgelegten und den Mindestvoraussetzungen entsprechenden Referenzen müssen mindestens 2 Projektsteuerungsleistungen bei Neubauvorhaben erbracht worden sein.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung in der Wohnungswirtschaft erbracht (2 Punkte),
— Geförderter Wohnungsbau (3 Punkte),
— Kommunikationsmanagement (Partizipation etc.) (2 Punkte),
— Schadstoffsanierung (2 Punkte),
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte),
— Projektgröße,
— 5 000 qm BGF Wohnfläche (1 Punkt),
— 10 000 qm BGF Wohnfläche (2 Punkte),
— 15 000 qm BGF Wohnfläche (3 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.