Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
- Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben oder nach § 4 Absatz 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen Aufträgen über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs, dass alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden.
(Alternativ z. B. durch Vorlage und Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung 1, 2 oder 3).
- Gewerbezentralregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung zur Überprüfung der Eignung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz beantragen. Bei natürlichen Personen wird daher um Mitteilung des Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes gebeten. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG, AG, GmbH,...) wird um Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes sowie der Eintragungsnummer gebeten.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (nicht älter als 3 Monate)
- Insolvenzverfahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sowie, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Zahlung von Steuern und Abgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
- Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Person deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Absatz 1 GWB.
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes)
Vertragsstrafen:
- 400,- EUR pro ausgefallener Fahrt
- 200,- EUR für jede Verspätung (Abweichung von vorgesehenen Ankunfts- und Abfahrtzeiten) um mehr als 15,10 Minuten
- 200,- EUR für jede Überschreitung der Fahrtzeit von 75,60 Minuten
- 100,- EUR für jeden Fall, bei dem das erweiterte Führungszeugnis nicht binnen 5 Werktagen vorgelegt wurde
- 200,- EUR für jeden Fall, in dem Fahrpersonal nicht die deutsche Sprache beherrscht
- 200,- EUR für jeden Fall des Fehlens eines funktionsfähigen Sprachkommunikationsmittels
- 500,- EUR falls im Fahrzeug die geforderten Sicherheitseinrichtungen fehlen; ober bei Vorrichtungen für Rollstuhlfahrer
Ausführlich im Vertrag dargestellt.