Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und
Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.
Ein Angebot ist Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen
können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die
Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen
Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise
und Informationen kann zum Ausschluss führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe
im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen
Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung
des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn
mit dem Teilnahmeantrag:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im
Auftragsfall sowie
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die
im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft
eingereichten Unterlagen angestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen (2a und 2b) sind jedoch zwingend
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
2. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualitfikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso
kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer
elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.