Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B. Angaben zu den Linien befinden sich in den Vergabeunterlagen unter: Teil A – Leistungsbeschreibung „1 Gegenstand der Vergabe“.
Die Vergabeunterlagen können Sie hier herunterladen:
http://www.subreport.de/E71634975
Ausführungsfrist / Auftragsdauer:
Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des Fahrplanjahres 2032 am 11.12.2032.
Leistungsumfang und Betriebsstufen:
Der Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit umfasst 3 Betriebsstufen. Betriebsstufen werden nach dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Wissen formuliert. Der AN kalkuliert seine Preise dergestalt, dass die Betriebsstufen als fix angenommen werden. Ist für die AG erkennbar, dass die genannten Stufen nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, teilt sie dies dem AN gemäß den Vorgaben unter Leistungsbeschreibung 11.4 bis zum 15.04. mit, spätestens jedoch 6 Monate vor dem zugeordneten Fahrplanwechsel. Entstehen dem AN durch die Verschiebung einer Betriebsstufe Kosten, werden diese auf Nachweis durch die AG erstattet.
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 5,270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 265 238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 1 sind bereits folgende Maßnahmen enthalten:
a) Einführung der neuen Expressbuslinie X53 durch Verlängerung von Fahrten der Linie 53 ab Zeilsheim Bf. über Sindlingen Friedhof zum Flughafen (Terminal1),
b) Verlängerung der Buslinie 54 ab Griesheim Bahnhof über Rebstockbad zur Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee,
c) Vollständige Umstellung der Buslinien 59 und N11 sowie teilweise Umstellung der Linie 50 auf „Zero-Emission-Fahrzeuge“ (s. Kap. 3.2.1. der Leistungsbeschreibung).
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 5 572 652 Mio. Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 280 178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 2 sind folgende Maßnahmen enthalten:
a) Stichfahrten der Buslinien 50 und 54 über Europaallee zur Anbindung der neuen Stadtbahnstation Europaviertel West,
b) Neue Buslinie 49 über Oeserstraße zur Anbindung des Römerhofs und der Stadtbahnlinie U5 unter Einbezug von Leistungen der Linie 59,
c) Einsatz von „Zero-Emission-Fahrzeugen“ auf der Linie 49 (vollständig) und Ausbau der Elektrifizierung der Linie 50 (entsprechend der Vorgaben, vgl. Kap. 3.2.1. der Leistungsbeschreibung).
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Abs. Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 4 682 504 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 247 303 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 3 sind folgende Maßnahmen enthalten:
a) Einstellung des Busverkehrs der Linien 58 und X58 auf dem Abschnitt Höchst Bf. – Industriepark Höchst – Flughafen im Tagesverkehr.
b) Umstellung der Linie 58 zwischen Höchst Bf., Sossenheim und Eschborn auf Quartierbusstandard, Führung über Kurmainzer Straße.
c) Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen. Die Linie M55 fährt über Windhorststraße, die Linie 50 über Sossenheimer Weg und Liederbacher Straße.
d) Linienende der Linie 50 statt Unterliederbach West nun in der Schmalkaldener Straße (zur Bedienung von Parkstadt/Silogebiet).