Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Personenbeförderung im Linienverkehr i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007

traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B.
Angaben zu den Linien und Leistungsstufen befinden sich in den Vergabeunterlagen unter:
Teil A – Leistungsbeschreibung „1 Gegenstand der Vergabe“ sowie „3.1.2 Leistungsumfang“
Die Vergabeunterlagen können Sie hier herunterladen:
http://www.subreport.de/E71634975
Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen.
Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen.
Der Betrieb endet mit Ablauf des Fahrplanjahres 2032 am 11.12.2032.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-07 Auftragsbekanntmachung
2021-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: Bündel B 2021 VV
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B. Angaben zu den Linien und Leistungsstufen befinden sich in den Vergabeunterlagen unter: Teil A – Leistungsbeschreibung „1 Gegenstand der Vergabe“ sowie „3.1.2 Leistungsumfang“ Die Vergabeunterlagen können Sie hier herunterladen: http://www.subreport.de/E71634975 Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des Fahrplanjahres 2032 am 11.12.2032.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Stiftstraße 9-17
Postleitzahl: 60313
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.traffiQ.de 🌏
E-Mail: busvergaben@traffiq.de 📧
Telefon: +69 21222697 📞
Fax: +69 21224455 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E71634975 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E71634975 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 070-178659
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Zu Eignungsleihe vgl. Teilnahmeformular, Seite 6. Zu Selbstreinigung, vgl. Teilnahmeformular, Seite 7.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B.
Angaben zu den Linien und Leistungsstufen befinden sich in den Vergabeunterlagen unter:
Teil A – Leistungsbeschreibung „1 Gegenstand der Vergabe“ sowie „3.1.2 Leistungsumfang“
Die Vergabeunterlagen können Sie hier herunterladen:
Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen.
Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen.
Der Betrieb endet mit Ablauf des Fahrplanjahres 2032 am 11.12.2032.
Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B. Angaben zu den Linien befinden sich in den Vergabeunterlagen unter: Teil A – Leistungsbeschreibung „1 Gegenstand der Vergabe“.
Ausführungsfrist / Auftragsdauer:
Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des Fahrplanjahres 2032 am 11.12.2032.
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Leistungsumfang und Betriebsstufen:
Der Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit umfasst 3 Betriebsstufen. Betriebsstufen werden nach dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Wissen formuliert. Der AN kalkuliert seine Preise dergestalt, dass die Betriebsstufen als fix angenommen werden. Ist für die AG erkennbar, dass die genannten Stufen nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, teilt sie dies dem AN gemäß den Vorgaben unter Leistungsbeschreibung 11.4 bis zum 15.04. mit, spätestens jedoch 6 Monate vor dem zugeordneten Fahrplanwechsel. Entstehen dem AN durch die Verschiebung einer Betriebsstufe Kosten, werden diese auf Nachweis durch die AG erstattet.
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Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 5,270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 265 238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 1 sind bereits folgende Maßnahmen enthalten:
a) Einführung der neuen Expressbuslinie X53 durch Verlängerung von Fahrten der Linie 53 ab Zeilsheim Bf. über Sindlingen Friedhof zum Flughafen (Terminal1),
b) Verlängerung der Buslinie 54 ab Griesheim Bahnhof über Rebstockbad zur Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee,
c) Vollständige Umstellung der Buslinien 59 und N11 sowie teilweise Umstellung der Linie 50 auf „Zero-Emission-Fahrzeuge“ (s. Kap. 3.2.1. der Leistungsbeschreibung).
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 5 572 652 Mio. Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 280 178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 2 sind folgende Maßnahmen enthalten:
a) Stichfahrten der Buslinien 50 und 54 über Europaallee zur Anbindung der neuen Stadtbahnstation Europaviertel West,
b) Neue Buslinie 49 über Oeserstraße zur Anbindung des Römerhofs und der Stadtbahnlinie U5 unter Einbezug von Leistungen der Linie 59,
c) Einsatz von „Zero-Emission-Fahrzeugen“ auf der Linie 49 (vollständig) und Ausbau der Elektrifizierung der Linie 50 (entsprechend der Vorgaben, vgl. Kap. 3.2.1. der Leistungsbeschreibung).
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Abs. Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
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a) ca. 4 682 504 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 247 303 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 3 sind folgende Maßnahmen enthalten:
a) Einstellung des Busverkehrs der Linien 58 und X58 auf dem Abschnitt Höchst Bf. – Industriepark Höchst – Flughafen im Tagesverkehr.
b) Umstellung der Linie 58 zwischen Höchst Bf., Sossenheim und Eschborn auf Quartierbusstandard, Führung über Kurmainzer Straße.
c) Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen. Die Linie M55 fährt über Windhorststraße, die Linie 50 über Sossenheimer Weg und Liederbacher Straße.
d) Linienende der Linie 50 statt Unterliederbach West nun in der Schmalkaldener Straße (zur Bedienung von Parkstadt/Silogebiet).
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 5,270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 265 238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 1 sind bereits folgende Maßnahmen enthalten:
a) Einführung der neuen Expressbuslinie X53 durch Verlängerung von Fahrten der Linie 53 ab Zeilsheim Bf. über Sindlingen Friedhof zum Flughafen (Terminal1),
b) Verlängerung der Buslinie 54 ab Griesheim Bahnhof über Rebstockbad zur Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee,
c) Vollständige Umstellung der Buslinien 59 und N11 sowie teilweise Umstellung der Linie 50 auf „Zero-Emission-Fahrzeuge“ (s. Kap. 3.2.1.).
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a) ca. 5 572 652 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 280 178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 2 sind folgende Maßnahmen enthalten:
a) Stichfahrten der Buslinien 50 und 54 über Europaallee zur Anbindung der neuen Stadtbahnstation Europaviertel West,
b) Neue Buslinie 49 über Oeserstraße zur Anbindung des Römerhofs und der Stadtbahnlinie U5 unter Einbezug von Leistungen der Linie 59,
c) Einsatz von „Zero-Emission-Fahrzeugen“ auf der Linie 49 (vollständig) und Ausbau der Elektrifizierung der Linie 50 (entsprechend der Vorgaben, vgl. Kap. 3.2.1.).
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
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a) ca. 4 682 504 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 247 303 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Im Rahmen von Stufe 3 sind folgende Maßnahmen enthalten:
a) Einstellung des Busverkehrs der Linien 58 und X58 auf dem Abschnitt Höchst Bf. – Industriepark Höchst – Flughafen im Tagesverkehr,
b) Umstellung der Linie 58 zwischen Höchst Bf., Sossenheim und Eschborn auf Quartierbusstandard, Führung über Kurmainzer Straße,
c) Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen. Die Linie M55 fährt über Windhorststraße, die Linie 50 über Sossenheimer Weg und Liederbacher Straße,
d) Linienende der Linie 50 statt Unterliederbach West nun in der Schmalkaldener Straße (zur Bedienung von Parkstadt/Silogebiet).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre und (1.2) den Umsatz im Bereich Erbringung von Busverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für die letzten 3 Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 000 000 EUR sowie einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
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Mindeststandards:
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 000 000 EUR sowie einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
3) Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr gegliedert nach
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitpunkt vom 24.4.2018 bis 23.4.2021,
c) Art der Leistungen, sowie
d) Wert in Euro und
e) eingesetzte Flottengröße.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber
b) Erbringungszeitpunkt (Jahr/e),
e) eingesetzte Flottengröße benannt hat.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Die Referenzen 2 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
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Es dürfen insgesamt höchstens 5 Referenzen benannt werden.
Mindeststandards:
Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr gegliedert nach
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitpunkt vom 24.4.2018 bis 23.4.2021,
c) Art der Leistungen, sowie
d) Wert in Euro und
e) eingesetzte Flottengröße.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber
b) Erbringungszeitpunkt (Jahr/e),
e) eingesetzte Flottengröße benannt hat.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Genehmigung als Unternehmer nach PBefG
Siehe Teil B – Vertragsbedingungen: 12.6.8

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert, ATO
Kontakt
Kontaktperson: http://www.subreport.de/E71634975
Adresse des Käuferprofils: http://www.subreport.de/E71634975 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E71634975 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
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Zu Eignungsleihe vgl. Teilnahmeformular, Seite 6.
Zu Selbstreinigung, vgl. Teilnahmeformular, Seite 7.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151120 📞
Fax: +49 6151126347 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 070-178659 (2021-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B. Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen. Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4): a)ca. 5.270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und b)ca. 265.238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4): a)ca. 5.572.652 Mio. Fahrplankilometer / Kalenderjahr und b)ca. 280.178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Abs. Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4): a)ca. 4.682.179 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und b)ca. 247.282 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 233-614249
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 070-178659
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Eine Eintragung in den Feldern II.1.7 und V.2.4 ist nicht erfolgt, da diese Angabe Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erbringen.
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines
Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a)ca. 5.270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b)ca. 265.238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der
Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß
Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a)ca. 5.572.652 Mio. Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b)ca. 280.178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente
West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in
Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Abs. Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):
a)ca. 4.682.179 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b)ca. 247.282 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Beschreibung der Optionen:
a) ca. 5.270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 265.238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
a) Einführung der neuen Expressbuslinie X53 durch Verlängerung von Fahrten der Linie 53 ab Zeilsheim Bf. über Sindlingen Friedhof zum Flughafen (Terminal1)
b) Verlängerung der Buslinie 54 ab Griesheim Bahnhof über Rebstockbad zur Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee
c) Vollständige Umstellung der Buslinien 59 und N11 sowie teilweise Umstellung der Linie 50 auf „Zero-Emission-Fahrzeuge“ (s. Kap. 3.2.1.)
a) ca. 5.572.652 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 280.178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
a) Stichfahrten der Buslinien 50 und 54 über Europaallee zur Anbindung der neuen Stadtbahnstation Europaviertel West
b) Neue Buslinie 49 über Oeserstraße zur Anbindung des Römerhofs und der Stadtbahnlinie U5 unter Einbezug von Leistungen der Linie 59
a) ca. 4.682.179 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und
b) ca. 247.282 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
a) Einstellung des Busverkehrs der Linien 58 und X58 auf dem Abschnitt Höchst Bf. – Industriepark Höchst – Flughafen im Tagesverkehr.
b) Umstellung der Linie 58 zwischen Höchst Bf., Sossenheim und Eschborn auf Quartierbusstandard, Führung über Kurmainzer Straße.
c) Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen. Die Linie M55 fährt über Windhorststraße, die Linie 50 über Sossenheimer Weg und Liederbacher Straße.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-18 📅
Name: DB Regio Bus Mitte GmbH
Postanschrift: Erthalstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 233-614249 (2021-11-26)
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