Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn die 3 einzureichenden Unternehmensreferenzen - eigenständig - die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1. Referenzangabe für Betreuungsleistungen im Fördermittelmanagement
Antragsteller ist kommunaler Auftraggeber
— Projekt muss touristische und / oder maritime Zwecke beinhalten,
— Projekt muss Nachhaltigkeitsaspekte (insb. Klimaschutz) verfolgen.
Die Angaben des Bewerbers müssen Folgendes enthalten:
1. Projektbeschreibung,
2. Benennung und Einordnung Auftraggeber,
3. Erbrachte Leistungen (Antragstellung, Abrechnung oder Mittelabrufe und Verwendungsnachweiserstellung),
4. Angaben zum Projektvolumen (EUR in brutto),
5. Zeitraum der Leistungserbringung: innerhalb der letzten 15 Jahre bis zum 1.5.2021.
Für diese Referenz werden maximal 20 Punkte erteilt, die sich wie folgt verteilen:
Erstellung des Fördermittelantrages (EU-, Bundes- und / oder bundeslandsspezifische Mittel) gemäß
— Mindestanforderungen — 4 Punkte,
— Durchführung der Fördermittelabrechnung gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— Erstellung der Mittelabrufe und Endverwendungsnachweise gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— Begleiten der Fördermittel- und baufachlichen Prüfungen gemäß Mindestanforderungen — 2 Punkte,
— Treuhänderische Verwaltung der Fördermittel gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt,
— Fördermittelmanagement zugunsten eines kommunalen Eigenbetriebes gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt,
— Fördermittelmanagement für ein kommunales Hafenprojekt gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt.
Referenz-Projektvolumen brutto:
Unter 500 Tausend EUR gemäß Mindestanforderungen — kein Punkt
— 500 Tausend EUR - 1,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt,
— 1,0 Mio. EUR — 4,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 2 Punkte,
— 4,0 Mio. EUR — 10,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte.
— 10,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 4 Punkte.
2. Referenzangabe für Betreuungsleistungen im Fördermittelmanagement
Antragsteller ist kommunaler Auftraggeber
— Projekt muss touristische und / oder maritime Zwecke beinhalten,
— Projekt muss Nachhaltigkeitsaspekte (insb. Klimaschutz) verfolgen.
Die Angaben des Bewerbers müssen Folgendes enthalten:
1. Projektbeschreibung
2. Benennung und Einordnung Auftraggeber,
3. Erbrachte Leistungen (Antragstellung, Abrechnung oder Mittelabrufe und Verwendungsnachweiserstellung),
4. Angaben zum Projektvolumen (EUR in brutto),
5. Zeitraum der Leistungserbringung: innerhalb der letzten 10 Jahre bis zum 1.5.2021.
Für diese Referenz werden maximal 16 Punkte erteilt, die sich wie folgt verteilen:
Erstellung des Fördermittelantrages (EU-, Bundes- und / oder bundeslandsspezifische Mittel) gemäß
— Mindestanforderungen — 4 Punkte,
— Durchführung der Fördermittelabrechnung gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— Erstellung der Mittelabrufe und Endverwendungsnachweise gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— Begleiten der Fördermittel- und baufachlichen Prüfungen gemäß Mindestanforderungen — 2 Punkte,
— Treuhänderische Verwaltung der Fördermittel gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt.
Referenz-Projektvolumen brutto:
— Unter 500 Tausend EUR gemäß Mindestanforderungen — kein Punkt,
— 500 Tausend EUR — 1,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt,
— 1,0 Mio. EUR — 4,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 2 Punkte,
— 4,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte.
3. Referenzangabe für Betreuungsleistungen im Fördermittelmanagement
— Antragsteller ist öffentlich oder privatrechtlich organisiert,
— Projekt muss touristische und / oder maritime Zwecke beinhalten.
Die Angaben des Bewerbers müssen Folgendes enthalten:
1. Projektbeschreibung,
2. Benennung und Einordnung Auftraggeber,
3. Erbrachte Leistungen (Antragstellung, Abrechnung oder Mittelabrufe und Verwendungsnachweiserstellung),
4. Angaben zum Projektvolumen (EUR in brutto),
5. Zeitraum der Leistungserbringung: innerhalb der letzten 15 Jahre bis zum 1.5.2021.
Für diese Referenz werden maximal 17 Punkte erteilt, die sich wie folgt verteilen:
Erstellung des Fördermittelantrages (EU-, Bundes- und / oder bundeslandsspezifische Mittel) gemäß
— Mindestanforderungen — 4 Punkte
— Durchführung der Fördermittelabrechnung gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— Erstellung der Mittelabrufe und Endverwendungsnachweise gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— Begleiten der Fördermittel- und baufachlichen Prüfungen gemäß Mindestanforderungen — 2 Punkte,
— Treuhänderische Verwaltung der Fördermittel gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt.
Referenz-Projektvolumen brutto:
— Unter 500 Tausend EUR gemäß Mindestanforderungen — kein Punkt,
— 500 Tausend EUR — 1,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 1 Punkt,
— 1,0 Mio. EUR — 4,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 2 Punkte,
— 4,0 Mio. EUR — 10,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 3 Punkte,
— 10,0 Mio. EUR gemäß Mindestanforderungen — 4 Punkte.
Für alle Referenzen gilt: Jeder Bewerber hat 3 Referenzen einzureichen und diese den benannten Referenznummern (1., 2., 3.) zuzuordnen. Mehr als 3 Referenzen dürfen nicht eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn die drei einzureichenden Unternehmensreferenzen die benannten Mindestanforderungen für Leistungen des Fördermittelmanagements erfüllen. Es werden nur bis zum Stichtag 1.5.2021 abgeschlossene Referenzprojekte gewertet. Ein Bewerber kann bis zu 53 Punkten (20 + 16 + 17) erreichen. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen qualifizieren sich für die nächste Verfahrensstufe, vorausgesetzt sie erfüllen auch die übrigen Eignungsanforderungen. Bei Punktegleichheit von Bewerbern, die auch die übrigen Eignungsanforderungen erfüllen, entscheidet das Los. Beim Ausfüllen des Referenzblattes sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten notwendigen Angaben zu beachten.