Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird. Im Zuge der v. g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird.
Im Zuge der v. g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird.
Im Zuge der v. g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Steinburg, vertreten durch die Entwicklungsgesellschaft Westholstein mbH
Postanschrift: Viktoriastraße 16-18
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: https://lindemann-ing.de/🌏
E-Mail: info@lindemann-ing.de📧
URL der Dokumente: https://lindemann-ing.de/download/grenzwegtrasse-umweltuntersuchungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Datum des Beginns: 2021-10-14 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-332856
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Förderprogramm:
— Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein,
— Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein.
— Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein,
— Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird.
Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird.
Im Zuge der v. g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Naturschutzfachliche Leistungen:
— Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit UVP-Bericht,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
— FFH-Vorprüfung*,
— Ergänzung Biotopkartierungen,
— Faunistische Kartierung.
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind optional.
Beschreibung der Optionen:
Beratungsleistungen sowie besondere Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zu den Grundleistungen hinzutreten, werden auf Stundennachweis vergütet gehen aber in die Gesamthonorarbewertung mit ein.
Anzubieten sind Verrechnungssätze [Euro/Std] für:
— den/die Projektleiter/in bzw. Biologe/in,
— eine/n Projektmitarbeiter,
— eine/n Bauzeichner/in,
— Fahrtstreckenentschädigung Pkw [Euro/km].
Die mit folgenden Mengenansätzen in Angebotswertung einbezogen werden:
— 70 Std. Projektleiter/in,
— 30 Std. Projektbearbeiter/in,
— 30 Std. Bauzeichner/in,
— pro zusätzlichem Termin (einschl., Fahrtkosten, Besprechung, Vor- und Nachbereitung),
— Fahrtstreckenentschädigung Pkw [Euro/km] und
— FFH-Vorprüfung*.
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind optional.
Zusätzliche Informationen:
Förderprogramm:
— Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein,
— Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
25358 Horst
Kreis Steinburg
Schleswig-Holstein
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nur von dem zur Auftragserteilung vorgesehenen Bieter sind auf Verlangen vor Vertragsschluss Nachweise zur Bestätigung der abgegebenen Eigenerklärung vorzulegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen):
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden oder Bescheinigung eines Versicherers zur Deckungsübernahme im Auftragsfall,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n,
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Polizeiliches Führungszeugnis,
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Registergerichtseintragung (nur bei Kapitalgesellschaften),
— Erklärung zu Auftragssperren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nachweise gemäß Ziffer III.1.1).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wertungskriterium siehe auch Vergabeunterlagen unter 3.2 Tabelle 2 Kriterien und Wertungsfaktoren der Eignungsprüfung:
A) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
1. Liegt die Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers vollständig vor? ja/nein,
2. Nur bei Eignungsleihe: ja/nein.
Liegt eine separate Eigenerklärung (EEE) für jedes der in Anspruch genommenen Unternehmen vor?
3. Nur bei Einsatz von Nachunternehmern: ja/nein
Sind Angaben zur Unterauftragsvergabe in Teil IID und IVC der EEE gemacht?
B) Fachliche Qualifikation Wertungs-Faktor:
1. Liste der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen in den letzten 10 Jahren:
C) Gesamteindruck der Eingereichten Unterlagen 10:
— Summe Wertungsfaktoren 100.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. Des Weiteren wird auf die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. Des Weiteren wird auf die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 126-332856 (2021-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird.
Im Zuge der v.g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Es ist geplant eine neue Straßenverbindung bestehend aus Verkehrsanlagen (Straße und Knotenpunkt) sowie einem Ingenieurbauwerk (Brücke) zu errichten. Damit sollen insbesondere die Kreisstraßen K 23 und K 34, die im Kreis Steinburg eine Ost-West-Achse bilden, an das Fernstraßennetz angebunden werden. Weiter kann der Verkehr aus Richtung Norden von der A 23 und aus Richtung Osten von der L 113 die neue Straßenverbindung nutzen, wodurch eine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten in Horst, Klein Offenseth-Sparrieshoop erwartet wird.
Im Zuge der v.g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Gesamtwert des Auftrags: 281181.26 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Förderprogramm
Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein
Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein
Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein
Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der v.g. Planungsleistungen werden mit diesem Vergabeverfahren die Naturschutzfachlichen Leistungen abgefragt.
Naturschutzfachliche Leistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit UVP-Bericht
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
• Fachbeitrag Artenschutz
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
• FFH-Vorprüfung*
• Ergänzung Biotopkartierungen
• Faunistische Kartierung
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind optional
Beschreibung der Optionen:
Anzubieten sind Verrechnungssätze [€/Std] für
• den/die Projektleiter/in bzw. Biologe/in
• eine/n Projektmitarbeiter
• eine/n Bauzeichner/in
• Fahrtstreckenentschädigung Pkw [€/km]
die mit folgenden Mengenansätzen in Angebotswertung einbezogen werden
• 70 Std. Projektleiter/in
• 30 Std. Projektbearbeiter/in
• 30 Std. Bauzeichner/in
• pro zusätzlichem Termin (einschl., Fahrtkosten, Besprechung, Vor- und Nachbereitung)
• Fahrtstreckenentschädigung Pkw [€/km]
und
• FFH-Vorprüfung*
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind optional
Zusätzliche Informationen:
Förderprogramm
Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein
Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der mitglieder des projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation und kommunikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminverfolgung und kostenkontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation eines projektes mit vergleichbaren planungsanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-30 📅
Name: Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung (GbR)
Postanschrift: Virchowstraße 16
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 403893939📞
E-Mail: bbl@bielfeldt-berg.de📧
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: www.bielfeldt-berg.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. Des Weiteren wird auf die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. Des Weiteren wird auf die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Fristen verwiesen.