Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien sowie dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden Eigenerklärungen als ausreichend angesehen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben werden.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass eine Postlizenz gem. § 6 PostG vorliegt (soweit lizenzpflichtiger Leistungsbereich abgedeckt wird) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 ff GWB,
— Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (§ 125 GWB abzugeben, sofern einschlägig).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Es zählt der Nettoumsatz.
Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2017-2019 bewertet werden und anzugeben sind.
Mindestanforderung an den Umsatz:
Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mindestens 170 000 EUR erzielt worden sein. Dies ist nicht als Mindestanforderung an eine ausgeübte, dreijährige Geschäftsausübung zu verstehen.
— Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. den, in den Mindestanforderungen genannter Spezifikationen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft nachzuweisen oder aber in Form einer Projektversicherung.
Mindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung:
-mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
-mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Auftraggeber bittet, von einer Einreichung einer Versicherungspolice/Versicherungsschein abzusehen.
Technische Leistungsfähigkeit:
— Wesentliche Referenzen Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit folgenden Angaben:
-Bezeichnung des Projektes,
-Projektlaufzeit mit Datum des Abschlusses (falls schon abgeschlossen)
-Name , Anschrift, Ansprechpartner, Telefon des Referenzgebers
-Erläuterungen zum Projekt/Anlagen zum Projekt
-Projektgröße (Auftragswert)
Die Referenzabfrage bezieht sich auf folgende Teilleistungen:
- Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber)
- Drucken, Kuvertieren und Frankieren
- Physische Zustellung
Mindestanforderung an die Referenzen:
Ein Bewerber muss mind. eine Referenz über den Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber) vorlegen, die einen Leistungszeitraum von mind. 12 Monate innerhalb der letzten 36 Monate aufweisen kann. Laufende, d.h. noch nicht abgeschlossene Referenzen reichen aus, soweit diese ebenfalls eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen können.
— ggf. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV): Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber ist der/die Nachunternehmen namentlich zu benennen. Diese werden sodann auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie auf ihre Eignung geprüft. Hierbei sind auf gesonderte Anforderung für die Nachunternehmen folgende Eigenerklärung einzureichen:
- Postlizenz (falls erforderlich)
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 GWB sowie ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Referenzen, für den Bereich der als Nachunternehmer übernommen wird
Die für die Bewerber geltenden Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer nicht.
— Ggf. Verpflichtungserklärung bei Subunternehmereinsatz (auf ges. Aufforderung durch den AG) Sonstige Erklärungen:
— Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (sofern einschlägig) — Eignungsleihe:
Ein Bewerber/Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe),
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig) Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen (Nachunternehmer), für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Geplante Anzahl der Bewerber: 6 — Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Umsätze der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder werden addiert). (Gewichtungsfaktor (GF): 30%. Es zählt der Nettoumsatz.
Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2017-2019 bewertet werden und anzugeben sind. Dies ist nicht als Mindestanforderung an eine ausgeübte, dreijährige Geschäftsausübung zu verstehen.
— Wesentliche Referenzen Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit folgenden Angaben:
-Bezeichnung des Projektes,
-Projektlaufzeit mit Datum des Abschlusses (falls schon abgeschlossen)
-Name , Anschrift, Ansprechpartner, Telefon des Referenzgebers
-Erläuterungen zum Projekt/Anlagen zum Projekt
-Projektgröße (Auftragswert)
Die Referenzabfrage bezieht sich auf folgende Teilleistungen:
- Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber) (Gewichtungsfaktor 24)
- Drucken, Kuvertieren und Frankieren (Gewichtungsfaktor 23)
- Physische Zustellung (Gewichtungsfaktor 23)
Sonstige Nachweise:
—Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG