Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung (Formblatt 6) mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021). Diese muss mindestens drei betragen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bieter gesondert vorzulegen (Formblatt 6) und die Angaben zusammengefügt darzustellen (zusätzlich Formblatt 8).
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar) (Formblatt 6).
Für den verantwortlicher Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer vorzulegen.
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) (Formblatt 6).
Im Rahmen der Eignungsprüfung sind drei Referenzen im Bereich der Erschließungsplanung einzureichen, welche folgende Mindestkriterien erfüllen müssen:
1. Alle drei müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
2. Alle Referenzbeauftragungen müssen entweder mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier oder fünf bis acht umfassen. Falls Leistungsphasen zwei bis vier in den Referenzprojekten von anderen Büros erbracht wurden, ist dies anzugeben. In diesem Fall muss der Leistungsumfang die Leistungsphasen fünf bis acht umfassen.
3. Alle drei Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein, das heißt es muss sich um eine Erschließungsplanung handeln, die Objektplanungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5) HOAI oder Verkehrsanlagen nach Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, § 46 Abs. 5) HOAI umfassen.
4. Mindestens eine der drei Referenzen muss eine nachhaltige Erschließungsplanung oder die Erschließung eines nachhaltigen Baugebiets beschreiben.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Erschließung textlich näher darzustellen. Die Darstellungen müssen Aussagen über die Mindestkriterien beinhalten (Formblatt 7). Zusätzliche Pläne, Bilder und grafische Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht.
Es zählen auch Referenzen von Projekten, die die Projektleitung oder der Inhaber des Bieters im Rahmen einer früheren Tätigkeit in anderen Unternehmenseinheiten oder anderen Unternehmen oder als Selbstständiger erbracht hat. Dabei muss die mit der Referenz zu belegenden Leistung im Wesentlichen durch die Projektleitung oder den Inhaber des Bieters erbracht worden sein. Die Leistung und der Leistungsumfang bzw. Leistungsanteil ist entsprechend darzustellen.
Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als zu bewertend gekennzeichnet, bzw. in der Reihenfolge in der sie eingereicht wurden.
Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bietergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.