Riegel am Kaiserstuhl mit knapp 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Gemeinde unter Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 Hektar zur Bebauung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, für Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die Planung der Erschließungsanlagen plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
Riegel am Kaiserstuhl mit knapp 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Gemeinde unter Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 Hektar zur Bebauung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, für Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die Planung der Erschließungsanlagen plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Riegel am Kaiserstuhl mit knapp 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Gemeinde unter Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 Hektar zur Bebauung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, für Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die Planung der Erschließungsanlagen plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emmendingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen fünf bis neun nach HOAI
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen fünf bis neun nach HOAI
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.
Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.
Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.
Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.
Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert:
Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert:
• Straßen und Wege
• Wasserversorgung
• Grauwasserkreislauf
• Pflegewasserkreislauf
• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe
• Entwässerung Schmutzwasser
• Lärmschutzanlagen
Diese Bereiche werden in Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen tabellarisch zusammengefasst.
Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.
Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.
Die weiteren Fachplanungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:
• Freiraumplanung
• Energiekonzept
• Wasserkonzept
• Städtebauliche Gesamtkonzeption
• Planung Bahnverkehr
• Nahversorgungskonzept
• Planung Versorgung Nahwärme
• Planung Versorgung Breitband
• Planung Versorgung Strom
• Planung Versorgung Straßenbeleuchtung
• Lärmschutzgutachten
• Projektsteuerung
Zu den aufgeführten Fachplanungsbereichen und beteiligten Büros können im Laufe der Projektentwicklung weitere Themenbereiche und Dienstleister hinzukommen, die ebenfalls im Rahmen der Erschließungsplanungen zu berücksichtigen sind.
Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.
Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.
Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen fünf bis neun nach HOAI
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen fünf bis neun nach HOAI
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 300.000 EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss 200.000 EUR pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung (Formblatt 6) mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021). Diese muss mindestens drei betragen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bieter gesondert vorzulegen (Formblatt 6) und die Angaben zusammengefügt darzustellen (zusätzlich Formblatt 8).
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar) (Formblatt 6).
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar) (Formblatt 6).
Für den verantwortlicher Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer vorzulegen.
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) (Formblatt 6).
Im Rahmen der Eignungsprüfung sind drei Referenzen im Bereich der Erschließungsplanung einzureichen, welche folgende Mindestkriterien erfüllen müssen:
1. Alle drei müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
1. Alle drei müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
2. Alle Referenzbeauftragungen müssen entweder mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier oder fünf bis acht umfassen. Falls Leistungsphasen zwei bis vier in den Referenzprojekten von anderen Büros erbracht wurden, ist dies anzugeben. In diesem Fall muss der Leistungsumfang die Leistungsphasen fünf bis acht umfassen.
2. Alle Referenzbeauftragungen müssen entweder mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier oder fünf bis acht umfassen. Falls Leistungsphasen zwei bis vier in den Referenzprojekten von anderen Büros erbracht wurden, ist dies anzugeben. In diesem Fall muss der Leistungsumfang die Leistungsphasen fünf bis acht umfassen.
3. Alle drei Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein, das heißt es muss sich um eine Erschließungsplanung handeln, die Objektplanungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5) HOAI oder Verkehrsanlagen nach Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, § 46 Abs. 5) HOAI umfassen.
3. Alle drei Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein, das heißt es muss sich um eine Erschließungsplanung handeln, die Objektplanungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5) HOAI oder Verkehrsanlagen nach Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, § 46 Abs. 5) HOAI umfassen.
4. Mindestens eine der drei Referenzen muss eine nachhaltige Erschließungsplanung oder die Erschließung eines nachhaltigen Baugebiets beschreiben.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Erschließung textlich näher darzustellen. Die Darstellungen müssen Aussagen über die Mindestkriterien beinhalten (Formblatt 7). Zusätzliche Pläne, Bilder und grafische Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Erschließung textlich näher darzustellen. Die Darstellungen müssen Aussagen über die Mindestkriterien beinhalten (Formblatt 7). Zusätzliche Pläne, Bilder und grafische Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht.
Es zählen auch Referenzen von Projekten, die die Projektleitung oder der Inhaber des Bieters im Rahmen einer früheren Tätigkeit in anderen Unternehmenseinheiten oder anderen Unternehmen oder als Selbstständiger erbracht hat. Dabei muss die mit der Referenz zu belegenden Leistung im Wesentlichen durch die Projektleitung oder den Inhaber des Bieters erbracht worden sein. Die Leistung und der Leistungsumfang bzw. Leistungsanteil ist entsprechend darzustellen.
Es zählen auch Referenzen von Projekten, die die Projektleitung oder der Inhaber des Bieters im Rahmen einer früheren Tätigkeit in anderen Unternehmenseinheiten oder anderen Unternehmen oder als Selbstständiger erbracht hat. Dabei muss die mit der Referenz zu belegenden Leistung im Wesentlichen durch die Projektleitung oder den Inhaber des Bieters erbracht worden sein. Die Leistung und der Leistungsumfang bzw. Leistungsanteil ist entsprechend darzustellen.
Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als zu bewertend gekennzeichnet, bzw. in der Reihenfolge in der sie eingereicht wurden.
Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bietergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.
Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bietergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planungs- und Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Pauschalhonorar (brutto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Stundensätze hochgerechnet (brutto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 251-667515 (2021-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 552024.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert: • Straßen und Wege• Wasserversorgung• Grauwasserkreislauf• Pflegewasserkreislauf• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe• Entwässerung Schmutzwasser• LärmschutzanlagenDiese Bereiche werden in Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen tabellarisch zusammengefasst.Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.Die weiteren Fachplanungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:• Freiraumplanung• Energiekonzept• Wasserkonzept• Städtebauliche Gesamtkonzeption• Planung Bahnverkehr• Nahversorgungskonzept• Planung Versorgung Nahwärme• Planung Versorgung Breitband• Planung Versorgung Strom• Planung Versorgung Straßenbeleuchtung• Lärmschutzgutachten• ProjektsteuerungZu den aufgeführten Fachplanungsbereichen und beteiligten Büros können im Laufe der Projektentwicklung weitere Themenbereiche und Dienstleister hinzukommen, die ebenfalls im Rahmen der Erschließungsplanungen zu berücksichtigen sind.Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert: • Straßen und Wege• Wasserversorgung• Grauwasserkreislauf• Pflegewasserkreislauf• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe• Entwässerung Schmutzwasser• LärmschutzanlagenDiese Bereiche werden in Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen tabellarisch zusammengefasst.Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.Die weiteren Fachplanungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:• Freiraumplanung• Energiekonzept• Wasserkonzept• Städtebauliche Gesamtkonzeption• Planung Bahnverkehr• Nahversorgungskonzept• Planung Versorgung Nahwärme• Planung Versorgung Breitband• Planung Versorgung Strom• Planung Versorgung Straßenbeleuchtung• Lärmschutzgutachten• ProjektsteuerungZu den aufgeführten Fachplanungsbereichen und beteiligten Büros können im Laufe der Projektentwicklung weitere Themenbereiche und Dienstleister hinzukommen, die ebenfalls im Rahmen der Erschließungsplanungen zu berücksichtigen sind.Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-04 📅
Name: BIT Ingenieure AG
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79102
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 552024.19 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2022/S 086-233821 (2022-04-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 441 805 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-28 📅
Datum des Beginns: 2022-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 229-660774
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 086-233821
ABl. S-Ausgabe: 229
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"
Kurze Beschreibung:
• Straßen und Wege
• Wasserversorgung
• Grauwasserkreislauf
• Pflegewasserkreislauf
• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe
• Entwässerung Schmutzwasser
• Lärmschutzanlagen
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 441 805 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2022/S 229-660774 (2022-11-23)