Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
In dieser Eigenschaft steht Niedersachsen Ports als Eigentümerin im Bereich des „Neuen Fischerhafens“ die Gewerbeimmobilie „Niedersachsenstraße, Halle X – Abt. 93/94“ zur Verfügung. Das Gebäude ist fast vollständig vermietet. Niedersachsen Ports beabsichtigt daher, den leerstehenden Teil der Immobilie einem Unternehmen im Rahmen eines Mietvertrages zur Verfügung zu stellen.
Es wird klargestellt, dass ausschließlich Gewerbe zur Lagerung, Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen Lebensmitteln angesiedelt werden soll. Zur Aufrechterhaltung des Charakters des „Fischereihafens“ wird die Ansiedlung eines fischverarbeitenden Betriebes bevorzugt und entsprechend in der Wertung positiv berücksichtigt. Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen Verfahrens der zukünftige Mieter des Produktionsgebäudes „Niedersachsenstraße, Halle X – Abt. 93/94“ ermittelt werden.
Dieses Verfahren wird somit zum Abschluss eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck) durchgeführt.
Mit dem im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Mietvertrag soll der gesamte leerstehende Bereich vermietet werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Mietvertrages interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Produktionsstätte Halle X
C53
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht📦
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
In dieser Eigenschaft steht Niedersachsen Ports als Eigentümerin im Bereich des „Neuen Fischerhafens“ die Gewerbeimmobilie „Niedersachsenstraße, Halle X – Abt. 93/94“ zur Verfügung. Das Gebäude ist fast vollständig vermietet. Niedersachsen Ports beabsichtigt daher, den leerstehenden Teil der Immobilie einem Unternehmen im Rahmen eines Mietvertrages zur Verfügung zu stellen.
Es wird klargestellt, dass ausschließlich Gewerbe zur Lagerung, Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen Lebensmitteln angesiedelt werden soll. Zur Aufrechterhaltung des Charakters des „Fischereihafens“ wird die Ansiedlung eines fischverarbeitenden Betriebes bevorzugt und entsprechend in der Wertung positiv berücksichtigt. Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen Verfahrens der zukünftige Mieter des Produktionsgebäudes „Niedersachsenstraße, Halle X – Abt. 93/94“ ermittelt werden.
Dieses Verfahren wird somit zum Abschluss eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck) durchgeführt.
Mit dem im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Mietvertrag soll der gesamte leerstehende Bereich vermietet werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Mietvertrages interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Cuxhaven🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Cuxhaven
Niedersachsenstraße Halle X – Abt. 93/94
27472 Cuxhaven
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im Seehafen Cuxhaven umgeschlagen.
Die Immobilie „Niedersachsenstraße, Halle X – Abt. 93/94“ befindet sich im Bereich des „Neuen Fischereihafens“. Die Rückseite des Gebäudes grenzt an den Niedersachsenkai, die Vorderseite an die Niedersachsenstraße. Die genaue Lage und der Zuschnitt der Immobilie kann dem dem Informationsmemorandum als Anlage I beigefügten Lageplan 1 entnommen werden.
Der leerstehende Bereich in der Halle X – Abt. 93/94 verfügt über ca. 1 130 m. Diese Quadratmeter verteilen sich auf ca. 776,50 m Produktionsflächen bzw. Kühlräume im Erdgeschoss sowie ca. 353,50 m Büro- und Sozialräume im 1. Obergeschoss. Die Aufteilung von Erd- und 1. Obergeschoss kann den als Anlage II beigefügten Grundrissplänen EG und OG entnommen werden.
Es wird nochmals klargestellt, dass ausschließlich ein Gewerbe zur Lagerung, Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen Lebensmitteln angesiedelt werden soll. Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen Verfahrens der zukünftige Mieter des Produktionsgebäudes „Niedersachsenstraße, Halle X – Abt. 93/94“ ermittelt werden.
Die Mindestlaufzeit für den abzuschließenden Mietvertrag beträgt 5 Jahre. Es können zusätzlich Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der hier abzuschließende Mietvertrag nach Einschätzung von Niedersachsen Ports aufgrund der darin enthaltenen Betriebspflicht und der sich ggf. aus dem Betrieb ergebenden umschlagbezogenen Entgelte ggf. eine Konzession i. S. d. § 105 GWB darstellen könnte. Allerdings geht Niedersachsen Ports auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass der Wert des hier gegenständlichen Mietvertrages den Schwellenwert gem. § 106 GWB nicht überschreiten wird.
Niedersachsen Ports hat sich trotzdem entschieden, den abzuschließenden Mietvertrag im Rahmen eines europaweiten, wettbewerbsrechtlichen Verhandlungsverfahrens auszuschreiben, welches sich an die Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anlehnt. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zu den Vergabekammern für Konzessionen mit einem Konzessionswert unterhalb des europäischen Schwellenwerts nicht eröffnet ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Vergleichbar ist Umsatz, der im Rahmen von den in Ziff. 7 des Informationsmemorandums aufgeführten Anforderungen entsprechenden Ansiedlungen erwirtschaftet worden ist.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit zumindest einer vergleichbaren (den Mindestanforderungen der Ziff. 7 des Informationsmemorandums entsprechenden) Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit diese keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“An das Ansiedlungsprojekt in der hier gegenständlichen Immobilie werden die nachstehenden Mindestanforderungen gestellt:
a) in der Immobilie soll eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
An das Ansiedlungsprojekt in der hier gegenständlichen Immobilie werden die nachstehenden Mindestanforderungen gestellt:
a) in der Immobilie soll eine gewerbliche, hafenaffine Ansiedlung (z. B.: Produktion, Verarbeitung oder Verkauf von Fisch verwirklicht werden und/oder
b) in der Immobilie soll eine Ansiedlung zwecks Lebensmittelproduktion verwirklicht werden und
c) in dem Betrieb vor Ort sollen durchschnittlich mindestens 5 Arbeitnehmer eingesetzt werden.
Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung des vorläufigen, groben Betriebskonzepts) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des...”
1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen.
2. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung („Teilnahme“). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 11.00 Uhr des 31. Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die Frist endet dann um 11.00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag folgenden nächsten Werktag.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gezahlt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RYTE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: ordentliche Gerichtsbarkeit
Postort: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 094-248524 (2021-05-12)