Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass die Bezeichnung "Bettplatz" nicht mit "Zimmer" gleichzusetzen ist. Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur eingeschränkt. Die Betreiberin/der Betreiber erhält eine monatliche Vorauszahlung i. H. v. 80 % der Entgelte der vollen vertraglichen Bettplatzkapazität. Es sind von der Betreiberin/vom Betreiber eine Gesamtrechnung sowie Einzelrechnungen zu den jeweiligen Einweisungen der Haushalte, soweit möglich mit Vermerk der Aufenthaltsdauer, monatlich zu erstellen (siehe Muster 4 und 5). Genaueres ist den Regelungen in der Belegungsvereinbarung (Vertrag als Anlage 1) und der Zusatzvereinbarung KDU IV zu entnehmen (Anlage 1a). Durch Einreichung eines Angebots und Zuschlagserteilung kommt der Vertrag nach Maßgabe der veröffentlichten Unterlagen zustande.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Referenznummer: SOZ-2021-0009
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt.
Wichtig ist, dass die Bezeichnung "Bettplatz" nicht mit "Zimmer" gleichzusetzen ist.
Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur eingeschränkt.
Die Betreiberin/der Betreiber erhält eine monatliche Vorauszahlung i. H. v. 80 % der Entgelte der vollen vertraglichen Bettplatzkapazität. Es sind von der Betreiberin/vom Betreiber eine Gesamtrechnung sowie Einzelrechnungen zu den jeweiligen Einweisungen der Haushalte, soweit möglich mit Vermerk der Aufenthaltsdauer, monatlich zu erstellen (siehe Muster 4 und 5).
Genaueres ist den Regelungen in der Belegungsvereinbarung (Vertrag als Anlage 1) und der Zusatzvereinbarung KDU IV zu entnehmen (Anlage 1a). Durch Einreichung eines Angebots und Zuschlagserteilung kommt der Vertrag nach Maßgabe der veröffentlichten Unterlagen zustande.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt.
Wichtig ist, dass die Bezeichnung "Bettplatz" nicht mit "Zimmer" gleichzusetzen ist.
Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur eingeschränkt.
Die Betreiberin/der Betreiber erhält eine monatliche Vorauszahlung i. H. v. 80 % der Entgelte der vollen vertraglichen Bettplatzkapazität. Es sind von der Betreiberin/vom Betreiber eine Gesamtrechnung sowie Einzelrechnungen zu den jeweiligen Einweisungen der Haushalte, soweit möglich mit Vermerk der Aufenthaltsdauer, monatlich zu erstellen (siehe Muster 4 und 5).
Genaueres ist den Regelungen in der Belegungsvereinbarung (Vertrag als Anlage 1) und der Zusatzvereinbarung KDU IV zu entnehmen (Anlage 1a). Durch Einreichung eines Angebots und Zuschlagserteilung kommt der Vertrag nach Maßgabe der veröffentlichten Unterlagen zustande.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-09 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 152-405544
ABl. S-Ausgabe: 152
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt.
Wichtig ist, dass die Bezeichnung "Bettplatz" nicht mit "Zimmer" gleichzusetzen ist.
Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur eingeschränkt.
Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur eingeschränkt.
Die Betreiberin/der Betreiber erhält eine monatliche Vorauszahlung i. H. v. 80 % der Entgelte der vollen vertraglichen Bettplatzkapazität. Es sind von der Betreiberin/vom Betreiber eine Gesamtrechnung sowie Einzelrechnungen zu den jeweiligen Einweisungen der Haushalte, soweit möglich mit Vermerk der Aufenthaltsdauer, monatlich zu erstellen (siehe Muster 4 und 5).
Die Betreiberin/der Betreiber erhält eine monatliche Vorauszahlung i. H. v. 80 % der Entgelte der vollen vertraglichen Bettplatzkapazität. Es sind von der Betreiberin/vom Betreiber eine Gesamtrechnung sowie Einzelrechnungen zu den jeweiligen Einweisungen der Haushalte, soweit möglich mit Vermerk der Aufenthaltsdauer, monatlich zu erstellen (siehe Muster 4 und 5).
Genaueres ist den Regelungen in der Belegungsvereinbarung (Vertrag als Anlage 1) und der Zusatzvereinbarung KDU IV zu entnehmen (Anlage 1a). Durch Einreichung eines Angebots und Zuschlagserteilung kommt der Vertrag nach Maßgabe der veröffentlichten Unterlagen zustande.
Genaueres ist den Regelungen in der Belegungsvereinbarung (Vertrag als Anlage 1) und der Zusatzvereinbarung KDU IV zu entnehmen (Anlage 1a). Durch Einreichung eines Angebots und Zuschlagserteilung kommt der Vertrag nach Maßgabe der veröffentlichten Unterlagen zustande.
Es sollen kurzfristig in geeigneten Objekten mindestens 120 und bis zu 160 Bettplätze zur Unterbringung wohnungsloser Familien beschafft werden.
Die Laufzeit der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ist aufgrund des konkreten Bedarfs auf den Zeitraum von 01.09.2021 bis 31.05.2023 festgelegt. Die vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von der Betreiberin/dem Betreiber über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten.
Die Laufzeit der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ist aufgrund des konkreten Bedarfs auf den Zeitraum von 01.09.2021 bis 31.05.2023 festgelegt. Die vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von der Betreiberin/dem Betreiber über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten.
Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt die Betreiberin/der Betreiber die Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat die Betreiberin/der Betreiber durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der Betreiberin/dem Betreiber sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt die Betreiberin/der Betreiber die Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat die Betreiberin/der Betreiber durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der Betreiberin/dem Betreiber sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration, S-III-WP/S3
Franziskanerstr. 8
81669 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 152-405544 (2021-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-01 📅
Name: PulsM GmbH
Postanschrift: Aidenbachstraße 54
Postort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892441929-2000📞
E-Mail: ausschreibungen@pulsm.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 174-454885 (2021-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Es sollen kurzfristig in geeigneten Objekten mindestens 120 und bis zu 160 Bettplätze zur Unterbringung wohnungsloser Familien beschafft werden. Die Laufzeit der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ist aufgrund des konkreten Bedarfs auf den Zeitraum von 01.09.2021 bis 31.05.2023 festgelegt. Die vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von der Betreiberin/dem Betreiber über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten. Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt die Betreiberin/der Betreiber die Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat die Betreiberin/der Betreiber durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der Betreiberin/dem Betreiber sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Es sollen kurzfristig in geeigneten Objekten mindestens 120 und bis zu 160 Bettplätze zur Unterbringung wohnungsloser Familien beschafft werden. Die Laufzeit der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ist aufgrund des konkreten Bedarfs auf den Zeitraum von 01.09.2021 bis 31.05.2023 festgelegt. Die vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von der Betreiberin/dem Betreiber über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten. Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt die Betreiberin/der Betreiber die Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat die Betreiberin/der Betreiber durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der Betreiberin/dem Betreiber sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.