Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt beabsichtigt, die Planung und Realisierung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt und Freiflächengestaltung an der Steinmole in Waren (Müritz). Die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen sind im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens auszuschreiben.
Entsprechend der Beschlussfassung der Stadtvertreter vom 11. Dezember 2018 ist als bauliche Lösung für die weitere Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung die sogenannte Variante „mit Ostmole“ zugrunde zu legen. Die Grundlage für die Variantenbetrachtungen war die einstige Vorplanung aus dem Jahre 2011, die aktuell neu bewertet und abgeglichen wurde. Der Entscheidungsverlauf bis zum jetzigen Beschluss zu dieser Variante „mit Ostmole“ ging über mehrere Phasen und wurde maßgeblich durch die Erfahrungswerte der Planung und Realisierung des Stadthafens beeinflusst.
Die technischen und städtebaulichen Parameter der Vorplanung aus dem Jahre 2011 wurden nach aktuellen Vorstellungen und im Kontext zu den zwischenzeitlich neu errichteten Anlagen des Stadthafens präzisiert. Die beiliegenden Pläne im Register 2 bis 4 der Ausschreibungsunterlagen basieren auf diesem präzisierten Stand. Hiernach sind die Materialien, Geometrie- und Baukörperangaben und Konstruktionslösungen bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung in Ansatz gebracht worden. So sind diese auch für die weitere Entwurfsplanung anzulegen.
Teile der v. g. Vorplanung aus dem Jahre 2011, die Vorlage zur aktuellen Beschlussfassung sowie weitere wesentliche Untersuchungen, Gutachten und Abstimmungsergebnisse mit Betroffenen sind im Anhang der Ausschreibungsunterlagen (Reg. 5) nachrichtlich beigefügt. Sie sind soweit bei der Erarbeitung des Angebotes mit zu erfassen und zu berücksichtigen, da diese die maßgeblichen Arbeitsgrundlagen für die fortzuführende Planung darstellen.
Bezüglich der Klärung des Genehmigungsverfahrens wurde die Realisierungsabsicht des Vorhabens gemäß § 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der Unteren Wasserverkehrsbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Zudem wurde auf der Grundlage der aktuellen Beschlussunterlagen beim Umweltamt des Landkreises eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7(1) UVPG durchgeführt, nach der festzustellen war, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die im weiteren eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Entsprechend dieser Sachlage wird das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt bzw. begleitet. Auf die bereits von der Unteren Wasserbehörde mitgeteilten Forderungen wird hingewiesen, da sie den Umfang und Inhalt der Genehmigungsunterlagen mit bestimmen.
Aufgabenstellung:
Die Aufgabenstellung für den Neubau der Hafenanlagen besteht darin,
— durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten,
— generell die Kaianlagen zu ertüchtigen bzw. zu erneuern und deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen komplett neu aufzubauen,
— und die Oberfläche der Geh- und Flanierbereiche sowie die Gestaltung der Funktionsräume und der Freianlagen im gesamten Hafengebiet umfassend zu erneuern und damit neu zu prägen.
Im Einzelnen umfassen die Planungen auf der westlichen Seite – den Neubau der Westmole (teils innerhalb von Spundwandeinfassungen und teils auf einem Pfahlwerk tiefgegründet), wonach der Hafen auf der Westseite eine neue deutlich vom offenen Gewässer abgegrenzte Uferkante erhält und dem Hafenbecken den notwendigen Wellenschutz verleiht,
— die Ertüchtigung der bestehenden nördlichen Stahlspundwand mit neuem Stahlbetonholm einschließlich einer rückwärtigen Verankerung,
— den Rückbau des südlichen Teils der bestehenden Mole bei gleichzeitigem Versatz der neuen Uferwand, womit das bisher enge Hafenbecken wesentlich geöffnet wird und ein unabhängiges Ein- und Ausfahren der Schiffe ermöglicht wird.
Auf der östlichen Seite – die Erneuerung des Ostkais durch eine der bestehenden Stahlbetonspundwand vorgesetzte verankerte Stahlspundwand mit aufgesetztem monolithischen Stahlbetonholm
— die Ausräumung und Auffüllung der Dampferkuhle und den Neubau des Südkais,
— sowie den Neubau einer Ostmole.
Die Erneuerung der Verbindungsbrücke zwischen östlicher und westlicher Hafenseite; generell im Hafenareal – für alle Kais neue Anlegedalben- und Pollerausstattungen
— für alle Kais eine neu eingerichtete Strom- und Wasserversorgung für die Fahrgastschiffe,
— die spezielle Einrichtung eines Ver- und Entsorgungskais für die mobile Betankung der Fahrgastschiffe und für die Fäkalienentsorgung über eine stationäre Absauganlage,
— die Einrichtung von 2 Stück Müllplätzen (je ein Müllplatz auf der westlichen und östlichen Seite),
— die teilweise Vertiefung der Sohle des Hafenbeckens und dessen Zufahrtsbereich und Manövrierbereich,
— für das Hafenbecken eine neu signalisierte Zufahrt einschließlich Leiteinrichtungen (Tonnen, Dalben, Beleuchtungen),
— neu strukturierte und gestaltete Funktionsräume und Freianlagen mit durchgehend neuer Wege- bzw. Flächenbefestigung in Natursteinpflaster einschließlich deren Entwässerungssysteme.
Die Planungsaufgaben liegen in der differenzierten Zuordnung der Leistungsbilder gemäß der HOAI für Objektplanungen für – Ingenieurbauwerke,
— Freianlagen,
— Ausrüstungen, Elektrotechnische Anlagen.
Des Weiteren für – Tragwerksplanung
— Landschaftspflegerische Begleitplanung,
— Beratungsleistungen zur Ingenieurvermessung; Bestandsabgleich und Nachvermessung.
Darüber hinaus werden Besondere Leistungen erforderlich, die mit den definierten Grundleistungen gemäß HOAI nicht abgegolten werden. Diese sind – Erarbeiten eines Artenschutzfachbeitrages einschließlich der Einholung von Fachgutachten
— Zusätzliche Mitwirkungen im Genehmigungsprozess der Planung,
— in Einzelfällen zusätzliche Tragwerks- und Konstruktionsuntersuchungen und Vorprüfungen,
— die örtliche Bauüberwachung bei den Ingenieurbauwerken,
— Prüfung und Kontrolle der Beweissicherungsmaßnahmen,
— die Dokumentation der Objekte in Form von Bauwerksbüchern.