Generalplanerleistungen in stufenweiser Beauftragung für Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI mit Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte und ohne Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte; Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI für 1 Objekt; Tragwerksplanung gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI für 5 Objekte; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für 2 Objekte (jeweils Anlagengruppe 4); im Wesentlichen jeweils ab der dritten Leistungsphase; Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 i. V. m. Anlage 7 HOAI; Besondere Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 322/21
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen in stufenweiser Beauftragung für Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI mit Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte und ohne Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte; Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI für 1 Objekt; Tragwerksplanung gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI für 5 Objekte; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für 2 Objekte (jeweils Anlagengruppe 4); im Wesentlichen jeweils ab der dritten Leistungsphase; Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 i. V. m. Anlage 7 HOAI; Besondere Leistungen.
Generalplanerleistungen in stufenweiser Beauftragung für Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI mit Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte und ohne Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte; Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI für 1 Objekt; Tragwerksplanung gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI für 5 Objekte; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für 2 Objekte (jeweils Anlagengruppe 4); im Wesentlichen jeweils ab der dritten Leistungsphase; Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 i. V. m. Anlage 7 HOAI; Besondere Leistungen.
Die Stadt beabsichtigt, die Planung und Realisierung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt und Freiflächengestaltung an der Steinmole in Waren (Müritz). Die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen sind im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens auszuschreiben.
Die Stadt beabsichtigt, die Planung und Realisierung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt und Freiflächengestaltung an der Steinmole in Waren (Müritz). Die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen sind im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens auszuschreiben.
Entsprechend der Beschlussfassung der Stadtvertreter vom 11. Dezember 2018 ist als bauliche Lösung für die weitere Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung die sogenannte Variante „mit Ostmole“ zugrunde zu legen. Die Grundlage für die Variantenbetrachtungen war die einstige Vorplanung aus dem Jahre 2011, die aktuell neu bewertet und abgeglichen wurde. Der Entscheidungsverlauf bis zum jetzigen Beschluss zu dieser Variante „mit Ostmole“ ging über mehrere Phasen und wurde maßgeblich durch die Erfahrungswerte der Planung und Realisierung des Stadthafens beeinflusst.
Entsprechend der Beschlussfassung der Stadtvertreter vom 11. Dezember 2018 ist als bauliche Lösung für die weitere Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung die sogenannte Variante „mit Ostmole“ zugrunde zu legen. Die Grundlage für die Variantenbetrachtungen war die einstige Vorplanung aus dem Jahre 2011, die aktuell neu bewertet und abgeglichen wurde. Der Entscheidungsverlauf bis zum jetzigen Beschluss zu dieser Variante „mit Ostmole“ ging über mehrere Phasen und wurde maßgeblich durch die Erfahrungswerte der Planung und Realisierung des Stadthafens beeinflusst.
Die technischen und städtebaulichen Parameter der Vorplanung aus dem Jahre 2011 wurden nach aktuellen Vorstellungen und im Kontext zu den zwischenzeitlich neu errichteten Anlagen des Stadthafens präzisiert. Die beiliegenden Pläne im Register 2 bis 4 der Ausschreibungsunterlagen basieren auf diesem präzisierten Stand. Hiernach sind die Materialien, Geometrie- und Baukörperangaben und Konstruktionslösungen bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung in Ansatz gebracht worden. So sind diese auch für die weitere Entwurfsplanung anzulegen.
Die technischen und städtebaulichen Parameter der Vorplanung aus dem Jahre 2011 wurden nach aktuellen Vorstellungen und im Kontext zu den zwischenzeitlich neu errichteten Anlagen des Stadthafens präzisiert. Die beiliegenden Pläne im Register 2 bis 4 der Ausschreibungsunterlagen basieren auf diesem präzisierten Stand. Hiernach sind die Materialien, Geometrie- und Baukörperangaben und Konstruktionslösungen bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung in Ansatz gebracht worden. So sind diese auch für die weitere Entwurfsplanung anzulegen.
Teile der v. g. Vorplanung aus dem Jahre 2011, die Vorlage zur aktuellen Beschlussfassung sowie weitere wesentliche Untersuchungen, Gutachten und Abstimmungsergebnisse mit Betroffenen sind im Anhang der Ausschreibungsunterlagen (Reg. 5) nachrichtlich beigefügt. Sie sind soweit bei der Erarbeitung des Angebotes mit zu erfassen und zu berücksichtigen, da diese die maßgeblichen Arbeitsgrundlagen für die fortzuführende Planung darstellen.
Teile der v. g. Vorplanung aus dem Jahre 2011, die Vorlage zur aktuellen Beschlussfassung sowie weitere wesentliche Untersuchungen, Gutachten und Abstimmungsergebnisse mit Betroffenen sind im Anhang der Ausschreibungsunterlagen (Reg. 5) nachrichtlich beigefügt. Sie sind soweit bei der Erarbeitung des Angebotes mit zu erfassen und zu berücksichtigen, da diese die maßgeblichen Arbeitsgrundlagen für die fortzuführende Planung darstellen.
Bezüglich der Klärung des Genehmigungsverfahrens wurde die Realisierungsabsicht des Vorhabens gemäß § 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der Unteren Wasserverkehrsbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Zudem wurde auf der Grundlage der aktuellen Beschlussunterlagen beim Umweltamt des Landkreises eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7(1) UVPG durchgeführt, nach der festzustellen war, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die im weiteren eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Entsprechend dieser Sachlage wird das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt bzw. begleitet. Auf die bereits von der Unteren Wasserbehörde mitgeteilten Forderungen wird hingewiesen, da sie den Umfang und Inhalt der Genehmigungsunterlagen mit bestimmen.
Bezüglich der Klärung des Genehmigungsverfahrens wurde die Realisierungsabsicht des Vorhabens gemäß § 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der Unteren Wasserverkehrsbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Zudem wurde auf der Grundlage der aktuellen Beschlussunterlagen beim Umweltamt des Landkreises eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7(1) UVPG durchgeführt, nach der festzustellen war, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die im weiteren eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Entsprechend dieser Sachlage wird das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt bzw. begleitet. Auf die bereits von der Unteren Wasserbehörde mitgeteilten Forderungen wird hingewiesen, da sie den Umfang und Inhalt der Genehmigungsunterlagen mit bestimmen.
Aufgabenstellung:
Die Aufgabenstellung für den Neubau der Hafenanlagen besteht darin,
— durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten,
— durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten,
— generell die Kaianlagen zu ertüchtigen bzw. zu erneuern und deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen komplett neu aufzubauen,
— und die Oberfläche der Geh- und Flanierbereiche sowie die Gestaltung der Funktionsräume und der Freianlagen im gesamten Hafengebiet umfassend zu erneuern und damit neu zu prägen.
Im Einzelnen umfassen die Planungen auf der westlichen Seite – den Neubau der Westmole (teils innerhalb von Spundwandeinfassungen und teils auf einem Pfahlwerk tiefgegründet), wonach der Hafen auf der Westseite eine neue deutlich vom offenen Gewässer abgegrenzte Uferkante erhält und dem Hafenbecken den notwendigen Wellenschutz verleiht,
Im Einzelnen umfassen die Planungen auf der westlichen Seite – den Neubau der Westmole (teils innerhalb von Spundwandeinfassungen und teils auf einem Pfahlwerk tiefgegründet), wonach der Hafen auf der Westseite eine neue deutlich vom offenen Gewässer abgegrenzte Uferkante erhält und dem Hafenbecken den notwendigen Wellenschutz verleiht,
— die Ertüchtigung der bestehenden nördlichen Stahlspundwand mit neuem Stahlbetonholm einschließlich einer rückwärtigen Verankerung,
— den Rückbau des südlichen Teils der bestehenden Mole bei gleichzeitigem Versatz der neuen Uferwand, womit das bisher enge Hafenbecken wesentlich geöffnet wird und ein unabhängiges Ein- und Ausfahren der Schiffe ermöglicht wird.
Auf der östlichen Seite – die Erneuerung des Ostkais durch eine der bestehenden Stahlbetonspundwand vorgesetzte verankerte Stahlspundwand mit aufgesetztem monolithischen Stahlbetonholm
— die Ausräumung und Auffüllung der Dampferkuhle und den Neubau des Südkais,
— sowie den Neubau einer Ostmole.
Die Erneuerung der Verbindungsbrücke zwischen östlicher und westlicher Hafenseite; generell im Hafenareal – für alle Kais neue Anlegedalben- und Pollerausstattungen
— für alle Kais eine neu eingerichtete Strom- und Wasserversorgung für die Fahrgastschiffe,
— die spezielle Einrichtung eines Ver- und Entsorgungskais für die mobile Betankung der Fahrgastschiffe und für die Fäkalienentsorgung über eine stationäre Absauganlage,
— die Einrichtung von 2 Stück Müllplätzen (je ein Müllplatz auf der westlichen und östlichen Seite),
— die teilweise Vertiefung der Sohle des Hafenbeckens und dessen Zufahrtsbereich und Manövrierbereich,
— für das Hafenbecken eine neu signalisierte Zufahrt einschließlich Leiteinrichtungen (Tonnen, Dalben, Beleuchtungen),
— neu strukturierte und gestaltete Funktionsräume und Freianlagen mit durchgehend neuer Wege- bzw. Flächenbefestigung in Natursteinpflaster einschließlich deren Entwässerungssysteme.
Die Planungsaufgaben liegen in der differenzierten Zuordnung der Leistungsbilder gemäß der HOAI für Objektplanungen für – Ingenieurbauwerke,
— Freianlagen,
— Ausrüstungen, Elektrotechnische Anlagen.
Des Weiteren für – Tragwerksplanung
— Landschaftspflegerische Begleitplanung,
— Beratungsleistungen zur Ingenieurvermessung; Bestandsabgleich und Nachvermessung.
Darüber hinaus werden Besondere Leistungen erforderlich, die mit den definierten Grundleistungen gemäß HOAI nicht abgegolten werden. Diese sind – Erarbeiten eines Artenschutzfachbeitrages einschließlich der Einholung von Fachgutachten
— Zusätzliche Mitwirkungen im Genehmigungsprozess der Planung,
— in Einzelfällen zusätzliche Tragwerks- und Konstruktionsuntersuchungen und Vorprüfungen,
— die örtliche Bauüberwachung bei den Ingenieurbauwerken,
— Prüfung und Kontrolle der Beweissicherungsmaßnahmen,
— die Dokumentation der Objekte in Form von Bauwerksbüchern.
Dauer: 45 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: GRWI-18-0029 Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke, Clustermanagement, Regionalbudget, Experimentierklausel (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Steinmole 17192 Waren (Müritz), Strandstraße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach ArchIng M-V,
— Auszug aus dem Berufsregister (oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes),
— Eintragung in eine Liste der Tragwerksplaner oder vergleichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— 1. Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— 2. Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen,
— 3. Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung,
— Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
— 1. Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren,
— 2. Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren,
— 3. Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren,
— 4. Qualitätsmanagement,
— 5. BIM Fähigkeit,
— 6. Referenzen,
— Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Mindeststandards:
— 1. Es ist ein Gesamtumsatz von mindestens 1 000 000,00 EUR der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen,
— 2. Eintragung in eine Liste der Tragwerksplaner.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß ArchIngG M-V,
2. Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen,
3. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
3. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Es kann u.U. auch zu Nachforderungsgesuchen kommen. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Es kann u.U. auch zu Nachforderungsgesuchen kommen. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung) 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung) 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 der Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit 50 Punkten („Vergleichbarkeit“) bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit 50 Punkten („Vergleichbarkeit“) bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1a) Herangehensweise an die Generalplanungsaufgabe (Methodik)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1b) Prinzipielle Planungsansätze (insbesondere Generalplanung
2a) Organisations- und Ablaufmanagement der Generalplanung, insbesondere: Kosten- und Terminmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2b) Qualifikation der Projektleitung
2c)Absicherung der Präsenz vor Ort
2d) Methoden der personellen Organisation und Schnittstellenkoordination zwischen den Beteiligten, z. B. Nachunternehmern, insbesondere: Personaleinsatzplan, Projektteam
3a) Umsetzung der Erfahrungen des Büros auf die hiesige Generalplanungsaufgabe – Darstellung der grundlegenden Lösungsansätze für dieses Vorhaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3b) Umgang mit besonderen Anforderungen – Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten (insbesondere im Kontext der Generalplanung) zu bewältigen sind und wodurch bzw. inwieweit dies erreicht wird
3c) Erläuterung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Funktionalität und gleichermaßen einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb der Hafenanlage gewährleisten sollen
5) Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation – Inhalt, Struktur, Herangehensweise
Kostenkriterium (Name): 4a) Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz in %
Kostenkriterium (Gewichtung): 2,5
Kostenkriterium (Name): 4b) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI)
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): 4c) Umbauzuschlag/Umbauzuschläge
4d) Besondere Leistungen (Pauschalpreis)
4e) Stundensätze für Ingenieure
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,5
Kostenkriterium (Name): 4f) Stundensätze für technische Mitarbeiter
4g) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Waren (Müritz), Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Zum Amtsbrink 1
Postort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Telefon: +49 3991177-604📞
E-Mail: vergabestelle@waren-mueritz.de📧
Fax: +49 3991177-4604 📠
Internetadresse: http://www.waren-mueritz.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 108-285096 (2021-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen in stufenweiser Beauftragung für Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI mit Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte und ohne Tragwerkscharakteristik für 4 Objekte; Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI für 1 Objekt; Tragwerksplanung gemäß § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI für 5 Objekte; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für zwei Objekte (jeweils Anlagengruppe 4); im Wesentlichen jeweils ab der dritten Leistungsphase; Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 i.V.m. Anlage 7 HOAI; Besondere Leistungen
Bezüglich der Klärung des Genehmigungsverfahrens wurde die Realisierungsabsicht des Vorhabens gemäß § 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der Unteren Wasserverkehrsbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Zudem wurde auf der Grundlage der aktuellen Beschlussunterlagen beim Umweltamt des Landkreises eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7(1) UVPG durchgeführt, nach der festzustellen war, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die im weiteren eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Entsprechend dieser Sachlage wird das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt bzw. begleitet. Auf die bereits von der Unteren Wasserbehörde mitgeteilten Forderungen wird hingewiesen, da sie den Umfang und Inhalt der Genehmigungsunterlagen mit bestimmen.
Bezüglich der Klärung des Genehmigungsverfahrens wurde die Realisierungsabsicht des Vorhabens gemäß § 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der Unteren Wasserverkehrsbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Zudem wurde auf der Grundlage der aktuellen Beschlussunterlagen beim Umweltamt des Landkreises eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7(1) UVPG durchgeführt, nach der festzustellen war, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die im weiteren eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Entsprechend dieser Sachlage wird das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt bzw. begleitet. Auf die bereits von der Unteren Wasserbehörde mitgeteilten Forderungen wird hingewiesen, da sie den Umfang und Inhalt der Genehmigungsunterlagen mit bestimmen.
- durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten
- durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten
- generell die Kaianlagen zu ertüchtigen bzw. zu erneuern und deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen komplett neu aufzubauen
- und die Oberfläche der Geh- und Flanierbereiche sowie die Gestaltung der Funktionsräume und der Freianlagen im gesamten Hafengebiet umfassend zu erneuern und damit neu zu prägen.
Im Einzelnen umfassen die Planungen auf der westlichen Seite - den Neubau der Westmole (teils innerhalb von Spundwandeinfassungen und teils auf einem Pfahlwerk tiefgegründet), wonach der Hafen auf der Westseite eine neue deutlich vom offenen Gewässer abgegrenzte Uferkante erhält und dem Hafenbecken den notwendigen Wellenschutz verleiht
Im Einzelnen umfassen die Planungen auf der westlichen Seite - den Neubau der Westmole (teils innerhalb von Spundwandeinfassungen und teils auf einem Pfahlwerk tiefgegründet), wonach der Hafen auf der Westseite eine neue deutlich vom offenen Gewässer abgegrenzte Uferkante erhält und dem Hafenbecken den notwendigen Wellenschutz verleiht
- die Ertüchtigung der bestehenden nördlichen Stahlspundwand mit neuem Stahlbetonholm einschließlich einer rückwärtigen Verankerung
- den Rückbau des südlichen Teils der bestehenden Mole bei gleichzeitigem Versatz der neuen Uferwand, womit das bisher enge Hafenbecken wesentlich geöffnet wird und ein unabhängiges Ein- und Ausfahren der Schiffe ermöglicht wird;
auf der östlichen Seite - die Erneuerung des Ostkais durch eine der bestehenden Stahlbetonspundwand vorgesetzte verankerte Stahlspundwand mit aufgesetztem monolithischen Stahlbetonholm
- die Ausräumung und Auffüllung der Dampferkuhle und den Neubau des Südkais
- sowie den Neubau einer Ostmole;
die Erneuerung der Verbindungsbrücke zwischen östlicher und westlicher Hafenseite; generell im Hafenareal - für alle Kais neue Anlegedalben- und Pollerausstattungen
- für alle Kais eine neu eingerichtete Strom- und Wasserversorgung für die Fahrgastschiffe
- die spezielle Einrichtung eines Ver- und Entsorgungskais für die mobile Betankung der Fahrgastschiffe und für die Fäkalienentsorgung über eine stationäre Absauganlage
- die Einrichtung von 2 Stück Müllplätzen (je ein Müllplatz auf der westlichen und östlichen Seite)
- die teilweise Vertiefung der Sohle des Hafenbeckens und dessen Zufahrtsbereich und Manövrierbereich
- für das Hafenbecken eine neu signalisierte Zufahrt einschließlich Leiteinrichtungen (Tonnen, Dalben, Beleuchtungen)
- neu strukturierte und gestaltete Funktionsräume und Freianlagen mit durchgehend neuer Wege- bzw. Flächenbefestigung in Natursteinpflaster einschließlich deren Entwässerungssysteme.
Die Planungsaufgaben liegen in der differenzierten Zuordnung der Leistungsbilder gemäß der HOAI für Objektplanungen für - Ingenieurbauwerke
- Freianlagen
- Ausrüstungen, Elektrotechnische Anlagen;
des Weiteren für - Tragwerksplanung
- Landschaftspflegerische Begleitplanung
- Beratungsleistungen zur Ingenieurvermessung; Bestandsabgleich und Nachvermessung
Darüber hinaus werden Besondere Leistungen erforderlich, die mit den definierten Grundleistungen gemäß HOAI nicht abgegolten werden. Diese sind - Erarbeiten eines Artenschutzfachbeitrages einschließlich der Einholung von Fachgutachten
- Zusätzliche Mitwirkungen im Genehmigungsprozess der Planung
- in Einzelfällen zusätzliche Tragwerks- und Konstruktionsuntersuchungen und Vorprüfungen
- die örtliche Bauüberwachung bei den Ingenieurbauwerken
- Prüfung und Kontrolle der Beweissicherungsmaßnahmen
- die Dokumentation der Objekte in Form von Bauwerksbüchern
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2d) Methoden der personellen Organisation und Schnittstellenkoordination zwischen den Beteiligten, z.B. Nachunternehmern, insbesondere: Personaleinsatzplan, Projektteam
Kostenkriterium (Name): 4c) Umbauzuschlag / Umbauzuschläge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-28 📅
Name: IPO Unternehmensgruppe GmbH
Postort: Greifswald
Land: Deutschland 🇩🇪 Vorpommern-Greifswald
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 872367.41 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Daniela Senft
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB;
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB;
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB;
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.