Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Umsatz (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich 1 Mio. EUR mit 0 P., mehr als 1 Mio. EUR bis einschließlich 5 Mio. EUR mit 1 P., mehr als 5 Mio. EUR bis einschließlich 10 Mio. EUR mit 2 P., mehr als 10 Mio. EUR bis einschließlich 15 Mio. EUR mit 3 P., mehr als 15 Mio. EUR bis einschließlich 20 Mio. EUR mit 4 P., und mehr als 20 Mio EUR mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement, Finanzierung, Grunderwerb und Verkauf) in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann/-frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
5. Referenzen (max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. 5 Referenzen über in den Jahren 2010 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2010 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung oder Betreuung einer Erschließungsmaßnahme; -mit einem Erschließungsgebiet von mind. 15 000 m,
— mit Baukosten von mind. 10 Mio. EUR (netto),
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— mit Grunderwerb und anschl. Verkauf/Vertrieb der erschlossenen Grundstücke,
— mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind.10 Mio. EUR (netto).
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal 5 wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.