Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise.
Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Falls eine Bewerbung als Bietergemeinschaft vorgenommen wird, ist zwingend ein Projektleiter für die gesamte Bietergemeinschaft zu benennen.
(2) Anzahl der technischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten).
Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen
technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(3) Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten).
Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis
einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(4) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten).
Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(5) Referenzen (Auswahlkriterium - max. 300 von 500 Punkten).
Es werden max. fünf Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 1,5 Mio. (netto)
- im Bereich Feuerwehr oder vergleichbar
- für einen öffentlichen Auftraggeber
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 1,5 Mio. (netto).
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.