Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis, der Stadt Pforzheim und dem Landkreis Böblingen (Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim)

Enzkreis

Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Böblingen vergeben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
— 762 Pforzheim-Heimsheim-Malmsheim Bosch-Campus-Renningen,
— 763 Pforzheim-Wumberg-Wimsheim-Mönsheim-Iptingen / Weissach Porsche,
— 952 Schulbusse Iptingen-Serres-Wiernsheim-Wurmberg-Mönsheim-Wimsheim-Friolzheim-Tiefenbronn-Heimsheim,
— 961 Schulbusse Steinegg-Neuhausen-Heimsheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-06 Auftragsbekanntmachung
2021-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Böblingen vergeben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum: — 762 Pforzheim-Heimsheim-Malmsheim Bosch-Campus-Renningen, — 763 Pforzheim-Wumberg-Wimsheim-Mönsheim-Iptingen / Weissach Porsche, — 952 Schulbusse Iptingen-Serres-Wiernsheim-Wurmberg-Mönsheim-Wimsheim-Friolzheim-Tiefenbronn-Heimsheim, — 961 Schulbusse Steinegg-Neuhausen-Heimsheim.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Enzkreis
Postanschrift: Zähringer Allee 3
Postleitzahl: 75177
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.Enzkreis.de 🌏
E-Mail: oepnv@enzkreis.de 📧
Telefon: +49 7231-3081424 📞
Fax: +49 7231-3089673 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E38823353 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E38823353 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-235851
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 12.12.2021. Die Betriebsaufnahme der Linie 961 erfolgt hingegen erst am 1.8.2022. Sie ist gleichwohl im Angebot bzgl. Mengen und Preisen vollumfänglich miteinzukalkulieren. Die Leistungen werden bis zur Betriebsaufnahme im Rahmen der vertraglichen Regelungen zunächst abbestellt (inkl. Fahrzeug), die Vergütung entsprechend gemindert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Böblingen vergeben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
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— 762 Pforzheim-Heimsheim-Malmsheim Bosch-Campus-Renningen,
— 763 Pforzheim-Wumberg-Wimsheim-Mönsheim-Iptingen / Weissach Porsche,
— 952 Schulbusse Iptingen-Serres-Wiernsheim-Wurmberg-Mönsheim-Wimsheim-Friolzheim-Tiefenbronn-Heimsheim,
— 961 Schulbusse Steinegg-Neuhausen-Heimsheim.
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Böblingen vergeben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 12.12.2021 (für die Linie 961 hingegen erst am 1.8.2022) und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2029 in der Nacht vom 8.12.2029 auf den 9.12.2029 mit Betriebsende. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
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— 762 Pforzheim-Heimsheim-Malmsheim Bosch-Campus-Renningen;
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,694 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen zum Fahrplan um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 12.12.2021. Die Betriebsaufnahme der Linie 961 erfolgt hingegen erst am 1.8.2022. Sie ist gleichwohl im Angebot bzgl. Mengen und Preisen vollumfänglich miteinzukalkulieren. Die Leistungen werden bis zur Betriebsaufnahme im Rahmen der vertraglichen Regelungen zunächst abbestellt (inkl. Fahrzeug), die Vergütung entsprechend gemindert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Enzkreis, Stadt Pforzheim, Landkreis Böblingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen, Dokumente:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Kopie ist ausreichend), der nicht vor 1. Januar 2021 datiert ist. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Ausreichend ist ein Ausdruck (Kopie) aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen,
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §
123 GWB,
124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),
— Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZuGV (Eigenerklärung).
Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziff. III.2.2):
1.1 Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg.
Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, der zuletzt am 1. Oktober 2016 geändert worden ist.
1.2 WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg.
Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019.
1.3 WBO und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Bezirksverwaltung Baden-Württemberg, Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe in Baden- Württemberg vom 4. Juli 1986.
1.4 WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg.
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20. März 2002.
1.5 Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und ver.di, Landesbezirk Baden- Württemberg, Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13. November 2001, der 111.1.2) zuletzt am 18. April 2018 (10. ÄnderungsTV) geändert worden ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 3 Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (Eigenerklärung). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz durch den Bieter erforderlich. Vergleichbar sind Leistungen mit Kraftomnibussen im Linien- oder linienartigen Verkehr (z. B. auch Werksverkehr) als Haupt- oder Unterauftragnehmer in einem Umfang von mindestens 100 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
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Der Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mindeststandards:
Die geforderte Referenz ist ein Mindeststandard.
Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
— Raum (Staat, Landkreis / Stadt oder Vergleichbares),
— Leistungszeitraum,
— Jährlich erbrachte Fahrplankilometer.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1 benannt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Ort des Eröffnungstermins: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Land: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Böblingen
Postanschrift: Parkstraße 16
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Böblingen 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Enzkreis, Amt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
Internetadresse: www.Enzkreis.de 🌏
Kontaktperson: Stadt Pforzheim, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 7231-392603 📞
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de 📧
Fax: +49 7231-392846 📠
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
Kontaktperson: Landratsamt Böblingen, ÖPNV / Vergabestellen
Telefon: +49 7031-6631449 📞
E-Mail: oepnv@lrabb.de 📧
Fax: +49 7201-6631962 📠
Internetadresse: https://www.lrabb.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E38823353 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E38823353 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E38823353 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Rückfragen der Bieter sowie die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter dem angegebenen Link den aktuellen Stand der Bieterfragen sowie die Informationen der Vergabestelle einzusehen. Den Bietern obliegt zudem sicherzustellen, dass die Unterlagen auf der Vergabeplattform regelmäßig, insbesondere vor Angebotsabgabe, auf Änderungen oder Ergänzungen geprüft werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt.
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Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 29.5.2021, 14 Uhr. Später eingegangene Bieterfragen können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Die den Bietern zur Verfügung gestellten Antworten und Bieterinformationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. Den Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721-9263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 091-235851 (2021-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Böblingen haben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim vergeben. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum: — 762 Pforzheim-Heimsheim-Malmsheim Bosch-Campus-Renningen, — 763 Pforzheim-Wumberg-Wimsheim-Mönsheim-Iptingen / Weissach Porsche, — 952 Schulbusse Iptingen-Serres-Wiernsheim-Wurmberg-Mönsheim-Wimsheim-Friolzheim-Tiefenbronn-Heimsheim, — 961 Schulbusse Steinegg-Neuhausen-Heimsheim.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Enzkreis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-424694
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 091-235851
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4): Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der eingetragene Wert erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, weil das Amtsblatt an diesen Stellen einen Eintrag vorsieht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Böblingen haben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Wimsheim / Friolzheim / Heimsheim vergeben. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Name: Klingel Reisen
Postanschrift: Industriestraße 28
Postort: Weil der Stadt
Postleitzahl: 71263
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@klingel-reisen.de 📧
Land: Böblingen 🏙️
Internetadresse: www.klingel-reisen.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
: www.lrabb.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der eingetragene Wert erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, weil das Amtsblatt an diesen Stellen einen Eintrag vorsieht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieterinnen und Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 161-424694 (2021-08-17)
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