Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft â sind sĂ€mtliche Eignungsnachweise und sonstige ErklĂ€rungen mit dem Angebot einzureichen.
â ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), in den letzten fĂŒnf Jahren rechtskrĂ€ftig verurteilt und gegen das Unternehmen keine GeldbuĂe nach § 30 Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt wurde wegen einer Straftat nach:
â § 129 Strafgesetzbuchs (StGB, Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
â § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
â § 261 StGB (GeldwĂ€sche; Verschleierung unrechtmĂ€Ăig erlangter Vermögenswerte),
â § 263 StGB (Betrug),
â § 264 StGB (Subventionsbetrug),
⠧ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschÀftlichen Verkehr),
⠧ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von MandatstrÀgern),
â den §§ 333, 334 StGB (VorteilsgewĂ€hrung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (AuslĂ€ndische und internationale Bedienstete),
â Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur BekĂ€mpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslĂ€ndischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem GeschĂ€ftsverkehr) oder
â den §§ 232, 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Und keine Verurteilung oder Festsetzung einer GeldbuĂe nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten erfolgt ist;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder BeitrĂ€gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen bei der AusfĂŒhrung öffentlicher AuftrĂ€ge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoĂen hat,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zahlungsfĂ€hig ist, ĂŒber das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine TĂ€tigkeit eingestellt hat,
â ErklĂ€rung, dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten meinem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB) im Rahmen der beruflichen TĂ€tigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die IntegritĂ€t des Unternehmens infrage gestellt wird,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, EinschrĂ€nkung oder VerfĂ€lschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
â ErklĂ€rung, dass bezogen auf das Unternehmen kein Interessenskonflikt bei der DurchfĂŒhrung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und UnabhĂ€ngigkeit einer fĂŒr den öffentlichen Auftraggeber tĂ€tigen Person bei der DurchfĂŒhrung des Vergabeverfahrens beeintrĂ€chtigen könnte,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der AusfĂŒhrung eines frĂŒheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfĂŒllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge gefĂŒhrt hat,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde oder Eignungskriterien keine schwerwiegende TĂ€uschung begangen oder AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) nicht fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu ĂŒbermitteln;
Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - sind folgende ErklÀrungen mit dem Angebot einzureichen:
â Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine kurze eigene Darstellung, BroschĂŒre o. Ă. beigefĂŒgt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zustĂ€ndigen Niederlassung hervorgehen.
â Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach MaĂgabe des Landes, in dem die Bieterin/der Bieter ansĂ€ssig ist, beigefĂŒgt.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber fĂŒr den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt fĂŒr Justiz anfordern.
â Nachweis einer gĂŒltigen Betriebshaftpflichtversicherung ĂŒber
ââ mindestens 3 000 000,00 EUR Personen- und SachschĂ€den,
ââ mindestens 500 000,00 EUR VermögensschĂ€den, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschlieĂlich) Sozialdaten in Höhe von 250 000,00 EUR umfasst.