Beschreibung der Beschaffung
Vergeben werden Reinigungsdienstleistungen für die Gebäude der Hochschule Neubrandenburg,
Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg.
Die geforderten Leistungen umfassen u.a.:
Die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer Reinigung der Außenverglasung, Vorhänge, Gardienen,
Lamellen, Jalousien, Maschinen und Geräte.
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (wie Schreibtische / Schreibkombinationen, Schränke, Aktenregale und Unterrichtstische) nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut C. Anlage 6)
/ Preisblatt zu reinigen.
Die Toiletten und Vorräume (Fußböden, Wandfliesen, Trennwände und Türen, Waschbecken, Toiletten- und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze - obere
und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen) sind nass zu reinigen
und trocken nach zu wischen.
PVC- und Linoleum Fußböden in Räumen (wie Seminar- und Fachunterrichtsräume) werden nass unter Zusatz eines rutschhemmenden Pflegemittels nach DIN
18033 gewischt und erforderlichenfalls maschinell poliert und grundgereinigt. Die Grundreinigung der vorgenannten Böden wird nicht in zeitlicher Abhängigkeit gebracht,
sondern auf das örtliche Erfordernis abgestimmt. Der Boden soll durchgehend sauber aussehen und mit einem geschlossenen Pflegemittel versehen sein.
Teppichböden und textile Schmutzfangmatten in den Diensträumen werden gesaugt. Etwa notwendig werdendes „Shampoonieren“ (chemisches Reinigen) ist
nicht Bestandteil der Leistung. Derartige Leistungen werden gesondert vergeben und abgerechnet.
Andere Bodenbeläge (Fliesen, Natur- und Kunststein) der Eingänge, Flure und Treppen werden feucht und erforderlichenfalls maschinell gereinigt. Sauberlaufmatten
der Eingänge werden täglich abgesaugt. Das eingesetzte Mittel darf keinerlei sonstige Rückstände, die auf den Boden fallen, enthalten. Der Tausch der benutzten
Sauberlaufmatten erfolgt gegen gereinigte Sauberlaufmatten nach Vorgabeim Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut C. Anlage 6).
Böden, Decken und Kabinenwände (Metall oder Glas) in den Aufzügen werden feucht gewischt und mit geeigneten Pflegemitteln gereinigt.
Oberflächen von Tischen, Regalen, Schränken (soweit freigeräumt) und Sitzmöbel werden bei Verschmutzung abgewischt.
In den Treppenhäusern sind die Rahmenkonstruktionen der Fenster in Sichthöhe sowie Fensterbänke, Leitungskanäle und Heizkörper zu entstauben und feucht abzuwischen.
Rauch- und Brandschutztüren, Brüstungs- und Treppengeländer sowie deren Handläufe werden ebenfalls entstaubt und feucht abgewischt.
Griffspuren an den Türen und deren Verglasung werden stets entfernt, erforderlichenfalls erfolgt eine Ganzreinigung der Türen einschließlich Zargen.
Entleerung der Abfall- und Aschebehälter im Außenbereich laut Lageplan (Anlage 1).
Die Flure im Haus 2 - Erdgeschoss sind aus Asphaltsplitt, die sich statisch aufladen. Die Reinigung hat mit antistatischen Mitteln zu erfolgen. 2 x im Jahr ist eine
Beschichtung anzubieten.
Die Tafelanlagen sind 1x wöchentlich, immer montags vor Vorlesungsbeginn (07:50 Uhr) zu reinigen und mit Verbrauchsmaterialien (Kreide, Schwämme, Lappen,
gestellt durch AG) zu bestücken.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.