Beschreibung der Beschaffung
Laufzeit:
Der Vertrag verlängert sich höchstens dreimal zu unveränderten gleichen Konditionen um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht zuvor vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sieh im Übrigen Ziff. II.2.7)
Abnahmevolumen:
Für die feste Laufzeit von 12 Monaten beläuft sich das Abnahmevolumen auf ca. 16.575 Stunden im Ojektschutz, 21.463 Stunden im Pfortendienst und 12.150 Stunden im Objektschutz durch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit. Der Auftraggeber behält sich vor, das Abnahmevolumen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung um bis zu 20 % des vorstehenden Bedarfs auszuweiten. Siehe im Übrigen Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) sowie das Preisblatt (Anlage 5).
Personal:
Sämtliche bei der Ausführung der Leistungen einzusetzenden Mitarbeiter müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 S. 6 GewO i.V.m. § 5c Abs. 6 BewachV (sofern nicht § 5d BewachV greift).
- Mindestalter 18 Jahre
- Ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 34a GewO
- Empfohlenes Maximalalter bei Vertragsbeginn 60 Jahre, eine der Aufgabe entsprechende körperliche Konstitution bzw. Voraussetzungen des § 3 BGV C7 entsprechend
- Erste-Hilfe-Kurs (Ersthelferausbildung), wobei der Nachweis nicht älter als ein Jahr sein darf
- Brandschutzgrundausbildung (mindestens ein Tageslehrgang, der den richtigen Umgang mit Feuerlöschern für die Brandklassen A, B, C und D zum Inhalt hatte)
- Aktuelles Führungszeugnis nach § 30 BZRG – grundsätzlich ohne Eintrag (nicht älter als drei Monate), Abweichungen sind nach Absprache möglich; bei Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU ein Europäisches Führungszeugnis nach § 30b BZRG mit beglaubigter Übersetzung
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem der jeweiligen Sicherungsdienstleistung angemessenen Niveau. Dem Auftraggeber steht hierfür ein Prüfungsrecht zu.