Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau - Regensburg”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Regensburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Schwandorf, Landkreis Regensburg, Stadt Regensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026 (Laufzeit in...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026 (Laufzeit in Tagen: 1.748).
Die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen verbessern die ÖPNV-Anbindung zwischen Nittenau über das Regental nach Regensburg und sind als Gesamtleistung zu erbringen. Die Regionalbusfahrten dienen überwiegend der Jedermann- und Freizeitbeförderung.
Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 28.000 km.
Auf der Linie 43 werden auf der Grundlage bestehender Liniengenehmigungen weitere Fahrten durchgeführt,
die nicht Bestandteil dieses öffentlichen Auftrags sind.
Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrages um weitere 1.902 Tage (bis zum 30.11.2031) verlängern. Nähere Informationen zu der Verlängerungsoption sind...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrages um weitere 1.902 Tage (bis zum 30.11.2031) verlängern. Nähere Informationen zu der Verlängerungsoption sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zusätzlich zur "Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Vordruck 5), der Angabe von "Referenzen über in den letzten 3...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zusätzlich zur "Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Vordruck 5), der Angabe von "Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen" (Vordruck 4) und der "Erklärung über den Einsatz von Subunternehmern" (Vordruck 3) ist von dem jeweiligen Bieter eine "Erklärung zur Mindestentlohnung des eingesetzten Fahrpersonals" (Vordruck 6) zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 215-528384
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-22
12:00 📅
“Der Autraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations System - durch.
Wir freuen uns über Ihre...”
Der Autraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations System - durch.
Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform subreport ELViS. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil.
Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschliesslich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und wieder kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter 02 21/9 85 78-0 gerne.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 163-429196 (2021-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landkreis Regensburg, vertreten durch die Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026 (Laufzeit in...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026 (Laufzeit in Tagen: 1.748).
Die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen verbessern die ÖPNV-Anbindung zwischen Nittenau über das Regental nach Regensburg und sind als Gesamtleistung zu erbringen. Die Regionalbusfahrten dienen überwiegend der Jedermann- und Freizeitbeförderung.
Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 28.000 km.
Auf der Linie 43 werden auf der Grundlage bestehender Liniengenehmigungen weitere Fahrten durchgeführt,
die nicht Bestandteil dieses öffentlichen Auftrags sind.
Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugalter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
Kostenkriterium (Name): Wertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 163-429196
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Busunternehmen Kellermeier e.K.
Postort: Roding
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cham🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von...”
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Darüber hinaus wird auf die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB verwiesen.
Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 213-562581 (2021-10-29)