Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau - Regensburg

Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)

Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-19 Auftragsbekanntmachung
2021-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
Postanschrift: Donaustaufer Str. 115
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/gfn/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@gfn-regensburg.de 📧
Telefon: +49 941/4631944 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72891814 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72891814 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-24 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 163-429196
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 215-528384
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Der Autraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations System - durch. Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform subreport ELViS. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschliesslich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten. Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und wieder kostenlos auf subreport ELViS abgeben. Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter 02 21/9 85 78-0 gerne.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026 (Laufzeit in Tagen: 1.748).
Die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen verbessern die ÖPNV-Anbindung zwischen Nittenau über das Regental nach Regensburg und sind als Gesamtleistung zu erbringen. Die Regionalbusfahrten dienen überwiegend der Jedermann- und Freizeitbeförderung.
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Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 28.000 km.
Auf der Linie 43 werden auf der Grundlage bestehender Liniengenehmigungen weitere Fahrten durchgeführt,
die nicht Bestandteil dieses öffentlichen Auftrags sind.
Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrages um weitere 1.902 Tage (bis zum 30.11.2031) verlängern. Nähere Informationen zu der Verlängerungsoption sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Schwandorf, Landkreis Regensburg, Stadt Regensburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zusätzlich zur "Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Vordruck 5), der Angabe von "Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen" (Vordruck 4) und der "Erklärung über den Einsatz von Subunternehmern" (Vordruck 3) ist von dem jeweiligen Bieter eine "Erklärung zur Mindestentlohnung des eingesetzten Fahrpersonals" (Vordruck 6) zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72891814 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Autraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations System - durch.
Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform subreport ELViS. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil.
Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschliesslich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und wieder kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter 02 21/9 85 78-0 gerne.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 163-429196 (2021-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Regensburg, vertreten durch die Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 213-562581
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 163-429196
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugalter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
Kostenkriterium (Name): Wertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-15 📅
Name: Busunternehmen Kellermeier e.K.
Postort: Roding
Land: Deutschland 🇩🇪
Cham 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus wird auf die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB verwiesen.
Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 213-562581 (2021-10-29)
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