Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt, drei oder vier Gebäude zu errichten: Ein Haupthaus mit Räumen für Bewegung, Therapie, Beschulung und Verwaltung, ein Haus für die Aufnahmegruppe sowie zwei Gruppenhäusern, in denen die Anschlussbetreuung erfolgen kann. Der Flächenbedarf in den Gebäuden liegt bei ca. 1.400 m² (davon Grundfläche ca. 810 m²) und bei 1.600 m² herzurichtender Außenflächen.
Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 4.746 m². Das Bauvorhaben soll aus mehreren Gebäuden (3 bis 4) und einer grünen Garten-Freifläche bestehen, die in einer Beziehung zueinanderstehen. Aus mehreren Baukörpern soll ein geschützter „Innenhof“-Charakter erzielt werden. In der Vorbereitung der Abstimmung sind hierzu Begrifflichkeiten genannt worden, wie „Heilende Architektur“.
Bei der Planung sind vielfältige gegensätzliche Anforderungen durch Sicherheits-/ Hygiene-/ Schutz-/ und Geborgenheitsaspekte zu berücksichtigen. Dadurch wird ein flexibler, auf erforderliche Änderungsmaßnahmen eingehender, Planungsprozess gebraucht.
Die räumlichen Strukturen müssen Zuflucht, Sicherheit und Geborgenheit bieten, bei gleichzeitig klarer Trennung, Zuordnung und Überschaubarkeit der unterschiedlichen Bereiche und Gruppen.
Im Rahmen der Vorbildfunktion der FHH, ist auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des damit verbundenen Klimaplans zu achten. Der Standard als KfW 40, die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung des Wärme- und Kältebedarfs sowie die Planung mit klimafreundlichen Baustoffen (z.B. Recycling-Baustoffe / kreislaufgerechtes Bauen), ist zu berücksichtigen. Die Gebäude sollen die ökologischen Maßstäbe des Klimaschutzgesetzes berück-sichtigen.
Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist in der Ausarbeitung zu berücksichtigen.
Betrieb
Ziel des Neubaus, ist eine Einrichtung für psychisch besonders belastete Kinder im Alter von 9 – 13 Jahren mit speziellem pädagogischem und psychiatrischem Betreuungsbedarf. Die Kinder sind zum Teil ambulant-psychiatrisch behandlungsbedürftig oder kommen aus einem vorhergehenden stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Geplant ist ein mehrphasiges Betreuungsmodell. Die Aufnahmephase ist für die Dauer von bis zu 3 Monaten geplant. Voraussetzung hierfür ist eine beschützende Einrichtung, die auch für besonders belastete Kinder eine besondere Haltekraft aufweist. In dieser Phase finden psychologische bzw. psychiatrische, sozialpädagogische, medizinische und eine Lernkompetenz-Diagnostik, einschließlich der Abklärung von individuellen Ressourcen statt.
An die erste Phase schließt sich die Entwicklungsphase für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr an. In dieser Phase kann das Kind inzwischen auch schon älter als 13 Jahre geworden sein. Hier gilt es, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes zu trainieren und weiterzuentwickeln. Therapeutische, sozialpädagogische und ärztliche Hilfen greifen hier ineinander.
Die Betreuung wird in der Verabschiedungsphase abgeschlossen, in der der Übergang aus der Einrichtung in die geplante Perspektive intensiv vorbereitet und begleitet wird. Insgesamt wird damit von einer Betreuungszeit von bis zu zwei Jahren ausgegangen.
Atmosphäre
Das Hauptkonzept des Neubaus besteht darin, eine mehrdimensionale unterstützende und heilende Architektur zu realisieren. Die Sozialbehörde möchte mit dieser Einrichtung eine bestehende Angebotslücke schließen und eine über das Bundesland hinauswirkende Einrichtung realisieren.
Der Bezug zur Natur muss hergestellt werden – Blick ins Grüne (bestehender Grünzug nach Ost-Südost). Wenn möglich, sollen möglichst viele Wohn- und Therapieräume ins Grüne aus-gerichtet sein.
Verwendung optisch und haptisch natürlicher, warmer, naturhafter Materialien wie Holz, Stein, etc. bei gleichzeitig hohem Anspruch an Durabilität, Hygiene und Regenerierbarkeit. Das bevorzugte Baumaterial ist Holz.
Rahmen:
Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen voraussichtlich bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Für die Umsetzung des Neubaus ist der Kostenrahmen für die Baukosten (KG 300 und 400) mit 3.900.000 EUR netto vorgegeben und Kostengruppe 500 mit 300.000 EUR netto.
Die AG übernimmt als Bauherrin die Projektmanagement- und Projektleitungsaufgaben. Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im Dezember 2021, beginnen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der AG jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Stufe 3 die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 5-8) und die Stufe 4 die Dokumentation (LPH 9), auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Technische Gebäudeausrüstung). Die Planerleistung des Gebäudes wurden bereits im Vorfeld abgestimmt und in die Honorarzone II unten eingestuft.