Beschreibung der Beschaffung
Die Planung für die im nachfolgenden aufgeführten Ziele soll im Auftrag der Stadt Bad Salzungen vergeben werden (genaue Formulierung siehe Aufgabenstellung):
Die Erschließungsstraße muss den touristischen und den Versorgungsverkehr des Gaststätten- und Hotelbetriebes, den Verkehr zum Betreiben und Unterhalten des im Bereich der Straße befindlichen Hochbehälters der Wasserversorgung sowie für die Bewirtschaftung der angrenzenden Waldflächen aufnehmen.
Auf dem Plateau soll im Rahmen dieser Maßnahme eine Parkfläche für PKWs und eine Buswendeschleife mit Haltebereich geschaffen werden.
Ziel der Straßenbaumaßnahme ist die Schaffung eines der Straßenkategorie entsprechenden Zustandes der Fahrbahn unter Nutzung der vorhandenen Verkehrstrasse sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf das ökologische Umfeld.
Im Rahmen der Planung sind folgende Punkte zu beachten:
• Versorgungsleitungen der Telekom sind im Rahmen der Straßensanierung zu berücksichtigen.
• Zu berücksichtigen ist die Neuordnung der biologischen Kläranlage, deren Überlauf die Straße quert sowie die Neuverlegung der Trinkwasser-Hausanschlussleitung in die Straße.
• Beleuchtung wird entlang der Straße nicht installiert. Die Beleuchtung auf dem Plateau der Krayenburg selbst wird im Rahmen der Freianlagengestaltung Krayenburg bearbeitet.
• Auf dem Plateau soll im Rahmen dieser Maßnahme eine Parkfläche für PKWs (linksseitig vor Ruine) und eine Buswendeschleife mit Haltebereich vor dem vorhandenen Sendemast geschaffen werden.
• Planung von Stützbauwerken zur Hangsicherung im Zusammenhang mit der Straßensanierung. Hierfür sind die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung erforderlich.
• Planung einer bauzeitliche Umleitungsstrecke incl. Beschilderung und Unterhaltung (u.a. ist für die Eigentümer des Funkmastes und Rettungskräfte eine dauerhafte Befahrbarkeit zu ermöglichen)
• Erarbeitung der Aufgabenstellung für das Baugrundgutachten. Das Baugrundgutachten soll u.a. Aussagen über die Möglichkeit des Hocheinbaus treffen.
Zunächst wird nur Planungsstufe 1 beauftragt.
Die Planungsleistungen in Planungsstufe 2 und 3 werden optional vereinbart. Eine Beauftragung erfolgt hier grundsätzlich nur, insofern die Haushalts- und Fördermittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden. Die Stadt behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Bereiche/ Abschnitte zu beschränken. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufen- und abschnittsweisen Beauftragung allein kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadensersatz ableiten.
Planungsstufe 1
1.1 Grundleistungen
1.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 1-3
1.1.2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Lph 1-3
1.1.3 HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Lph 1-3
1.2 Besondere Leistungen zur Planungsstufe 1
1.2.1 Erarbeitung der Aufgabenstellung für das Baugrundgutachten
Planungsstufe 2 (optional)
2.1 Grundleistungen
2.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 4-8
2.1.2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Lph 4-8
2.1.3 HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Lph 4-6
2.2 Besondere Leistungen zur Planungsstufe 2
2.2.1 Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke)
2.2.2 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks
Planungsstufe 3 (optional)
3.1 Grundleistungen
3.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 9
3.1.2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Lph 9
Termine:
Auftragsvergabe Planung Stufe 1: I.Q. 2022
Fertigstellung LP 3 (Entwurfsplanung) 4 Monate ab Beauftragung Planungsstufe 1
Stufe 2 ab III.Q. 2022
Bauausführung voraussichtlich ab II.Q. 2023