Beschreibung der Beschaffung
Die Planung für die im nachfolgenden aufgeführten Ziele soll im Auftrag der Stadt Weimar vergeben werden (genaue Formulierung siehe Aufgabenstellung):
Ziel der Neugestaltung der Eduard-Rosenthal-Straße im Planbereich 1-2 (siehe Aufgabenstellung) ist es, die gestalterische Qualität des Straßenraumes als Allee beizubehalten bzw. wiederherzustellen sowie für alle Planbereiche die Verkehrsflächen entsprechend dem Stand der Technik und gültigen Regelwerke zu erneuern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Vor dem Kinderhaus soll die Verkehrssicherheit durch bauliche Maßnahmen erhöht werden. Die Einmündung aus der Friedrich-Ebert-Straße soll für eine sichere Fußgänger- und Radfahrerquerung hergerichtet werden. Im Einmündungsbereich zur Schlachthofstraße ist die zu querende Fahrbahnfläche zu verringern. Die Nebenfläche östlich des Pflegeheimes soll durch eine behindertengerechte Bushaltestelle und zusätzliche Begrünung und Freiflächengestaltung ergänzt werden. Die vorliegende Entwurfsplanung für den Planbereich 1-2 ist zudem hinsichtlich einer durchgängigen Radverkehrsführung zu prüfen sowie die Ergebnisse bei der Planung für den Planbereich 3 (siehe Aufgabenstellung) zu berücksichtigen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist für den Planbereich 1 und 2 vorzusehen sowie für die Schlachthofstraße (vorh. Hängeleuchten) zu überprüfen.
Als ein weiteres Planungsziel wurde der Erhalt einer maximalen Anzahl von Bestandsbäumen formuliert.
Zunächst wird nur Planungsstufe 1 beauftragt.
Die Planungsleistungen in Planungsstufe 2; 3 und 4 werden optional vereinbart. Eine Beauftragung erfolgt hier grundsätzlich nur, insofern die Haushalts- und Fördermittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden. Die Stadt behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Bereiche / Abschnitte zu beschränken. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufen- und abschnittsweisen Beauftragung allein kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadensersatz ableiten.
Planungsstufe 1
In Planungsstufe 1 erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI wie folgt:
1.1 Grundleistungen
Planungsbereich 1-2
Für den Planungsbereich 1-2 werden in Planungsstufe 1 keine Grundleistungen beauftragt, da hier bereits Planungsergebnisse bis zur Leistungsphase (Lph) 3 Entwurfsplanung (Stand 2013) vorliegen, welche im Rahmen Besonderer Leistungen zu überprüfen und anzupassen sind.
Planungsbereich 3
1.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 1–3,
1.1.2 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, ALG 4, Lph 1–3,
1.2 Besondere Leistungen zur Planungsstufe 1.
(siehe Anlage Aufgabenstellung)
Planungsstufe 2 (optional) Planungsbereich 1-3
2.1 Grundleistungen
2.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, Freianlagen, Lph 4,
2.1.2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 4,
2.1.3 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, ALG 4, Lph 4,
2.2 Besondere Leistungen zur Planungsstufe 2 (siehe Anlage Aufgabenstellung).
Planungsstufe 3 (optional) Planungsbereich 1-3
3.1 Grundleistungen
3.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, Freianlagen, Lph 5 — 7,
3.1.2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 5 — 7,
3.1.3 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Lph 5 – 7.
3.2 Besondere Leistungen zur Planungsstufe 3 (siehe Anlage Aufgabenstellung)
Planungsstufe 4 (optional) Planungsbereich 1-3
4.1 Grundleistungen
4.1.1 HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, Freianlagen, Lph 8 — 9,
4.1.2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Lph 8 — 9,
4.1.3 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Lph 8 – 9,
4.2 Besondere Leistungen zur Planungsstufe 4 (siehe Anlage Aufgabenstellung).