Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern Mühldorf 2025+.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen...”
Kurze Beschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern Mühldorf 2025+.
1️⃣
Ort der Leistung: Oberbayern🏙️
Ort der Leistung: Niederbayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Linienstern Mühldorf 2025+“ auf den Linien Mühldorf (Obb.) –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Linienstern Mühldorf 2025+“ auf den Linien Mühldorf (Obb.) – Simbach, Mühldorf (Obb.) – Passau, Mühldorf (Obb.) – Landshut, Mühldorf (Obb.) – Burghausen, Mühldorf (Obb.) – Salzburg, Mühldorf (Obb.) – Rosenheim, Mühldorf (Obb.) –Traunstein, Traunstein – Traunreut, München – Wasserburg, Traunstein – Waging, Prien – Aschau, (Landshut–) Neufahrn – Bogen, München – Mühldorf (Obb.).
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2025 zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2032.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d. h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Das Fahrplankonzept entspricht zu Betriebsbeginn in der Betriebsstufe 1 im Wesentlichen dem des Jahresfahrplans 2021 im Netz Linienstern Mühldorf. In der Betriebsstufe 2 entfallen ab Fahrplan 2027 alle Leistungen der Linie Wasserburg (Inn) Bf – Grafing Bf – München Hbf. Diese werden nach der Elektrifizierung der Strecke Ebersberg – Wasserburg (Inn) Bf in das System der S-Bahn München integriert. In der Betriebsstufe 3 wird ab Fahrplan 2029 die Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke unterstellt. Hierdurch werden sich weitreichende Fahrplanänderungen auf der Strecke München – Regensburg ergeben, womit aktuelle Anschlussbeziehungen am Bahnhof Neufahrn (Ndb.) entfallen werden. Entsprechend wird es notwendig werden, die Züge der Gäubodenbahn Bogen – Straubing – Neufahrn (Ndb.) etwa im 2-Stunden-Takt nach Landshut (Bay.) Hbf zu verlängern bzw. ab Landshut (Bay.) Hbf rückzuverlängern.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Strecken Mühldorf (Obb.) – Burghausen und Mühldorf (Obb.) – Passau werden Neufahrzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb gefordert. Diese müssen für mindestens 140 km/h zugelassen sein.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf der Strecke Mühldorf (Obb.) – München Hbf werden Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 1994 und Neufahrzeuge zugelassen. Bei Lokomotiven ist abweichend davon ein Baujahr ab 1975 zulässig. Die Fahrzeuge müssen für mindestens 140 km/h zugelassen sein.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf der Strecke Landshut – Neufahrn – Straubing – Bogen werden Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 1994 und Neufahrzeuge zugelassen. Diese müssen für mindestens 120 km/h zugelassen sein.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf den übrigen Strecken werden Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 1998 und Neufahrzeuge zugelassen. Diese müssen für mindestens 120 km/h zugelassen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15 📅
Datum des Endes: 2032-12-11 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 10.12.2033, 9.12.2034 oder 8.12.2035. Der Auftraggeber hat zudem die Option, den Vertrag frühestens 2 Jahre vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit am 11.12.2032 vorzeitig mit einer Frist von jeweils mindestens 12 Monaten zum Ende des jeweiligen Fahrplanjahres zu kündigen. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit entweder am 14.12.2030 oder am 13.12.2031.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vgl. Ziffer II.2.7)
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziffer II.2.5):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein fiktiver...”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.5):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein fiktiver Wertungspreis errechnet, indem vom Angebotspreis Bonusbeträge für bestimmte angebotene Qualitäten und für die Nichtinanspruchnahme einer vom Freistaat Bayern angebotenen Kapitaldienstgarantie für die Neufahrzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb abgezogen werden. Nähere Angaben werden die Vergabeunterlagen enthalten.
Zu Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7):
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen, welche auf den Strecken Passau – Mühldorf und Mühldorf – Burghausen unter Nutzung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb zu erbringen sind, auf Wunsch des Verkehrsunternehmens auf den 10.12.2033 zu verschieben. Der Auftraggeber wird diese Verschiebung vornehmen, wenn das Verkehrsunternehmen den Wunsch einer entsprechenden Verschiebung innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Zuschlags gegenüber dem Auftraggeber äußert und unter Vorlage des Lieferplans des von ihm ausgewählten Fahrzeuglieferanten plausibel darlegt, dass nach seiner Einschätzung aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb sowie der möglichen Unsicherheiten hinsichtlich des Zulassungsprozesses dieser Neufahrzeuge eine Betriebsaufnahme zu dem in Ziffer II.2.7) genannten Zeitpunkt nicht möglich erscheint. Das Ende der Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung nach Ziffer II.2.7) bleibt in diesem Fall unverändert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bewerber im Teilnahmeantrag darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 12.2.2021 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine gegenüber dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 12.2.2021 datieren.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 75 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 7,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2019.
Soweit im Geschäftsjahr 2019 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
“Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über...”
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2019,
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2019, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2019 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht,
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2019 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2019 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
— sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB,
— Eigenkapital zu Buchwerten,
— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2019 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber folgende Unterlagen abzugeben:
— den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2018,
— eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2019, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie,
— eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2019 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2019 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2019 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2018, nicht jedoch früher als 2013 erbracht wurden. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2013 bis 2020 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2013 bis 2020 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 035-078714
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-05
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
“Neben den in Abschnitt III.1) genannten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über das...”
Neben den in Abschnitt III.1) genannten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Nähere Informationen sind dem unter der in Ziffer I.3) angegebenen Vergabeplattform erhältlichen 1. Verfahrensbrief sowie dem Formblatt F zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bewerber.
Rückfragen zu den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von EVU, die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen. Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber für die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber die vollständigen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu IV.1.1) Verfahrensart:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungsgespräche mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern insbesondere über die folgenden Inhalte der Vergabeunterlagen zu sprechen:
— Neufahrzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb inkl. der Energieversorgung,
— ggf. Fahrzeugpark inkl. Fahrzeuganforderungen,
— ggf. mögliche Einsparpotentiale,
— ggf. Fahrplanoptimierungen,
— ggf. Vertrieb,
— ggf. Kapitaldienstgarantie inkl. Bauzeitfinanzierung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2021/S 025-060438 (2021-02-02)
Ergänzende Angaben (2021-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen...”
Kurze Beschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern Mühldorf 2025+
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 025-060438
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: Offizielle Bezeichnung: BayerischeEisenbahngesellschaft mbH(BEG)
Neuer Wert
Text: Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Zu Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7):
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen, welche auf den Strecken Passau –...”
Text
Zu Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7):
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen, welche auf den Strecken Passau – Mühldorf und Mühldorf – Burghausen unter Nutzung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb zu erbringen sind, auf Wunsch des Verkehrsunternehmens auf den 10.12.2033 zu verschieben. Der Auftraggeber wird diese Verschiebung vornehmen, wenn das Verkehrsunternehmen den Wunsch einer entsprechenden Verschiebung innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Zuschlags gegenüber dem Auftraggeber äußert und unter Vorlage des Lieferplans des von ihm ausgewählten Fahrzeuglieferanten plausibel darlegt, dass nach seiner Einschätzung aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb sowie der möglichen Unsicherheiten hinsichtlich des Zulassungsprozesses dieser Neufahrzeuge eine Betriebsaufnahme zu dem in Ziffer II.2.7) genannten Zeitpunkt nicht möglich erscheint. Das Ende der Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung nach Ziffer II.2.7) bleibt in diesem Fall unverändert.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Zu Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7):
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen, welche auf den Strecken Passau –...”
Text
Zu Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7):
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen, welche auf den Strecken Passau – Mühldorf und Mühldorf – Burghausen unter Nutzung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb zu erbringen sind, auf Wunsch des Verkehrsunternehmens auf den 14.12.2025 zu verschieben. Der Auftraggeber wird diese Verschiebung vornehmen, wenn das Verkehrsunternehmen den Wunsch einer entsprechenden Verschiebung innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Zuschlags gegenüber dem Auftraggeber äußert und unter Vorlage des Lieferplans des von ihm ausgewählten Fahrzeuglieferanten plausibel darlegt, dass nach seiner Einschätzung aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb sowie der möglichen Unsicherheiten hinsichtlich des Zulassungsprozesses dieser Neufahrzeuge eine Betriebsaufnahme zu dem in Ziffer II.2.7) genannten Zeitpunkt nicht möglich erscheint. Das Ende der Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung nach Ziffer II.2.7) bleibt in diesem Fall unverändert.
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Quelle: OJS 2021/S 028-070089 (2021-02-05)