Auftragsbekanntmachung (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Sportanlagen
Referenznummer: 001/21
Kurze Beschreibung:
“Managementleistungen zur Betriebsführung des Erlebnisbads Ingolstadt und Stellung einer Geschäftsführung (w/m/d).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Sportanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-306941
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach §...”
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
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Quelle: OJS 2021/S 117-306941 (2021-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach §...”
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
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Quelle: OJS 2021/S 206-538607 (2021-10-18)